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Geschrieben von basis am 27.01.2019, 22:48 Uhr

auf den Namen des Kides... ist nicht immer das Gleiche

Zitat:
"Der genannte Fall ist klar: wenn Kinder ein Sparkonto oder Sparbuch besitzen, haben die Eltern eine Vollmacht, dürfen aber nicht einfach über das Geld verfügen, so wie es ihnen passt. Hier sind die Eltern nur Verwalter des Geldes, nicht aber Nutznießer.

Anders sieht es aus, wenn ein Kinderkonto ohne das Wissen der Kinder selbst eröffnet wurde. Über das auf diesem Konto angelegte Geld kann der Kontoinhaber dann je nach Wunsch und Willen verfügen, es ist sein Geld, er ist letztendlich derjenige, der das Verfügungsrecht für das Konto hat."

Quelle: https://tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/

 
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