Geschrieben von shinead am 20.02.2018, 13:29 Uhr |
Als gegenseitige Erben einsetzen
Grundsätzlich gilt: Testamente können selbst erstellt werden und müssen nicht von einem Notar beurkundet werden.
M.E. muss das Testament handschriftlich formuliert und unterschrieben sein. Ein Datum ist sinnvoll, falls es später mal eine Korrektur und/oder Ergänzung gibt. So kann man das aktuellste Schreiben direkt identifizieren.
Solltet ihr euch an einen Notar wenden, berechnet sich dessen Rechnung nach dem Gesamtwert des zu vererbenden Vermögens.
Bei einem Reinvermögen von 250.000 Euro sind das für jeden Erblassen ca. 540 Euro (sprich: gemeinsame Testamente kosten das doppelte).
Vorlagen für (Berliner-) Testamente findet man im Internet. Das kann man dann abschreiben und personalisieren.
- Als gegenseitige Erben einsetzen - kathi-maus 20.02.18, 12:43
- Re: Als gegenseitige Erben einsetzen - shinead 20.02.18, 13:29
- Re: Als gegenseitige Erben einsetzen - kathi-maus 20.02.18, 14:09
- Re: Als gegenseitige Erben einsetzen - Annika03 20.02.18, 15:02
- .. und wenn Du schon ans "vererben" denkst, denke auch an Sorgevollmachten für - peekaboo 21.02.18, 9:11
- Re: Als gegenseitige Erben einsetzen - ohno 24.02.18, 14:26
- Re: Als gegenseitige Erben einsetzen - shinead 20.02.18, 13:29
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Ich kann das nichtmehr lesen -regt Ihr Euch über die nervigen Mails auch so auf?
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