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Geschrieben von Felica am 16.08.2018, 14:26 Uhr

2 unter 2 Elterngeld

Bist du schon schwanger?

Falls ja, wann wird Kind Zwei geboren?

Mein Rat wäre, abhängig davon wann Nr. Zwei geboren wird, evtl die letzten beiden Basis-Monate EG in vier EG-Plusmonate wandeln zu lassen. Lohnt aber nur wenn du noch nicht schwanger bist bzw gerade eben erst geworden bist. Bist du schon weiter, ist es kein Unterschied.

Warum dieser Rat?
Bei Basis-EG werden bis zu 12 Monate ausgeklammert. Bei EG-Plus bis zu 14 Monate. Jetzt kannst du selbst rechnen. Kind Zwei kommt im Februar oder März, dann bekommst du auch mit Basis-EG das gleiche EG. Geschwisterbonus mal außen vor gelassen. Kind Zwei kommt im April oder Mai, dann hättest du mit Basis-EG eine oder mehrere Nullrunden, dadurch würde das EG etwas geringer ausfallen. Diese Nullrunden entfallen wenn du eben 1-2 EG-Basismonate in EG Plus wandeln lässt.

Beginnt der Mutterschutz für Kind Zwei bevor das EG für das erste durch ist, dann überdenkt ob der Vater diese verbliebenen Monate übernimmt. Aus zwei Gründen.

1. Grund
Das alte EG würde auf das neue angerechnet werden, weil Einkommen
2. Grund
Du solltest zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden. damit lebt dein VZ-Vertrag wieder auf und du bekommst wie beim ersten Kind volles Mutterschaftsgeld. da du dich dann aber nicht mehr in EZ befindest, verlierst du mit sofortiger Wirkung den EG-Anspruch. da Mutterschutzgeld aber höher ist wie EG, lohnt sich das Mutterschutzgeld eher. Auch wegen den Urlaubsanspruch den du dann erwirbst.
3. Du wirst dankbar sein wenn der Papa daheim ist und sich um das ältere Kind kümmern kann. Wenn er bisher keine EZ genommen hat für das ältere Kind, kann der AG ihm dieses auch nicht verwehren. Er muss es dem AG nur 8 Wochen vorher melden und seine EZ so abtimen das sie mit dem Lebensmonaten des älteren übereinstimmen damit er in dem Zeitraum auch Anspruch auf EG hat. Wahlweise kann er auch in dieser Zeit im Rahmen der EZ in TZ arbeiten, bis zu 30 Stunden geht das in der Woche. Dann wird das Einkommen aber bei seinem EG angerechnet. Falls finanziell machbar sollte er in dem falle über EG Plus nachdenken. Er darf dann mehr dazu verdienen, bekommt aber nur halbes EG, dafür doppelt so lange.

Papa kann dann später wenn er mag immer noch EZ für das zweite Kind nehmen.

 
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