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Geschrieben von KaMiri am 16.08.2018, 12:58 Uhr

2 unter 2 Elterngeld

Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, wie sich das Elterngeld für ein zweites Kind berechnet, wenn:
- 1 Kind Februar 2018 geboren
- 2 Jahre Elternzeit beantragt
- Elterngeld nur für das erste Jahr auszahlen lassen
- 2 Kind wird noch während der Elternzeit (zweites Jahr) geboren

Wird grundsätzlich 12 Monate zurückgerechnet? Sprich, nur die Summe des Elterngeldes berechnet, oder zählt auch noch mein Gehalt vor dem ersten Kind?
Vielleicht hatte jemand von euch eine ähnliche Situation?
Viele Grüße

 
3 Antworten:

Re: 2 unter 2 Elterngeld

Antwort von lilke am 16.08.2018, 13:40 Uhr

Du musst die EZ zum Tag vor dem neuen MS beenden um volles Mutterschutzgeld zu bekommen.

Das EG berechnet sich dann aus den 12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz. Die Monate, die du EG bekommen hast werden ausgeklammert, also nicht berücksichtigt - maximal 14 Monate. Genauso Mutterschutzzeiten. Diese Monate werden alle mit denen vor dem ersten Mutterschutz ersetzt.

Bis Kind 1 3 wird bekommst du 10% Geschwisterbonus oben drauf.

LG Lilly

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Re: 2 unter 2 Elterngeld

Antwort von Felica am 16.08.2018, 14:26 Uhr

Bist du schon schwanger?

Falls ja, wann wird Kind Zwei geboren?

Mein Rat wäre, abhängig davon wann Nr. Zwei geboren wird, evtl die letzten beiden Basis-Monate EG in vier EG-Plusmonate wandeln zu lassen. Lohnt aber nur wenn du noch nicht schwanger bist bzw gerade eben erst geworden bist. Bist du schon weiter, ist es kein Unterschied.

Warum dieser Rat?
Bei Basis-EG werden bis zu 12 Monate ausgeklammert. Bei EG-Plus bis zu 14 Monate. Jetzt kannst du selbst rechnen. Kind Zwei kommt im Februar oder März, dann bekommst du auch mit Basis-EG das gleiche EG. Geschwisterbonus mal außen vor gelassen. Kind Zwei kommt im April oder Mai, dann hättest du mit Basis-EG eine oder mehrere Nullrunden, dadurch würde das EG etwas geringer ausfallen. Diese Nullrunden entfallen wenn du eben 1-2 EG-Basismonate in EG Plus wandeln lässt.

Beginnt der Mutterschutz für Kind Zwei bevor das EG für das erste durch ist, dann überdenkt ob der Vater diese verbliebenen Monate übernimmt. Aus zwei Gründen.

1. Grund
Das alte EG würde auf das neue angerechnet werden, weil Einkommen
2. Grund
Du solltest zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden. damit lebt dein VZ-Vertrag wieder auf und du bekommst wie beim ersten Kind volles Mutterschaftsgeld. da du dich dann aber nicht mehr in EZ befindest, verlierst du mit sofortiger Wirkung den EG-Anspruch. da Mutterschutzgeld aber höher ist wie EG, lohnt sich das Mutterschutzgeld eher. Auch wegen den Urlaubsanspruch den du dann erwirbst.
3. Du wirst dankbar sein wenn der Papa daheim ist und sich um das ältere Kind kümmern kann. Wenn er bisher keine EZ genommen hat für das ältere Kind, kann der AG ihm dieses auch nicht verwehren. Er muss es dem AG nur 8 Wochen vorher melden und seine EZ so abtimen das sie mit dem Lebensmonaten des älteren übereinstimmen damit er in dem Zeitraum auch Anspruch auf EG hat. Wahlweise kann er auch in dieser Zeit im Rahmen der EZ in TZ arbeiten, bis zu 30 Stunden geht das in der Woche. Dann wird das Einkommen aber bei seinem EG angerechnet. Falls finanziell machbar sollte er in dem falle über EG Plus nachdenken. Er darf dann mehr dazu verdienen, bekommt aber nur halbes EG, dafür doppelt so lange.

Papa kann dann später wenn er mag immer noch EZ für das zweite Kind nehmen.

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Re: 2 unter 2 Elterngeld

Antwort von KaMiri am 16.08.2018, 15:43 Uhr

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ja, ich bin bereits schwanger und der voraussichtliche ET wäre im April/Mai.

Da mein Mann selbstständig ist, gibt es da noch mal andere Regelungen bei der Berechnung. Ich werde mal bei der zuständigen Elterngeldstelle anrufen und mich beraten lassen

Vielen Dank

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