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Sechs bis neun

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Geschrieben von steppenwoelfin am 29.04.2018, 22:19 Uhr

Gemeiner Instrumentallehrer

Ein Lehrerwechsel ist an unserer Musikschule kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Der Vertrag besteht mit der Musikschule, nicht mit einem bestimmten Lehrer.

Ich denke die Chancen stehen gut, dass der Lehrer sich innerhalb der Probezeit selbst disqualifiziert. Allerdings muss bis dahin für die Kinder eine erträgliche Lösung her. Zur Not werden wir bis zu einem Lehrerwechsel die Unterrichtsgebühr weiterzahlen um den Vertrag aufrecht zu erhalten, die Kinder aber nicht zum Unterricht schicken.

Unsere Kinder gehen seit 6 bzw. 4 Jahren voller Freude in die Musikschule und dann kommt so ein empathieloser Lehrer daher...

Und ja, der Lehrer ist ein toller Künstler...

 
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