Hallo Dr.Bluni,
Ich habe eine Frage zum zweiten Screening welches im Mutterpass in a) und b) unterteilt ist, wobei der Teil b) ja viel genauer ist und sich mit den Organen des Kindes befasst.
Obwohl ich bereits in der 23 ssw bin, wurde weder Teil a) noch b) ausgefüllt... übernächste Woche habe ich wieder einen Vorsorgetermin und möchte meinen Gynäkologen darauf ansprechen. Meine Frage ist aber ob das zweite Screening von der Krankenkasse übernommen wird oder aber ob ich es selbst zahlen muss und mein Arzt es deshalb nicht gemacht hat?
Oder muss nur der ( erweiterte) Teil b) bezahlt werden?
?
Mfg
von
MiMoE
am 19.03.2017, 14:40
Antwort auf:
Zweites Screening
Hallo,
1. das 2. Screening kann ja sehr gut noch bis zur 24. Woche durchgeführt werden
2. die „erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung“, wie sie in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen ist, kein Teil dieser Untersuchung sein, wenn dieses von der Patientin gewünscht wird und der Arzt in der Praxis eine entsprechende Prüfung abgelegt hat.
Teil dieser etwas umfangreicheren Untersuchungen ist dann eine genauere Betrachtung der Organstrukturen.
3. man darf sich hier natürlich nicht blenden lassen, dass das sicherlich nicht viel mit dem zu tun hat, was ansonsten in einem Zentrum für pränatale Diagnostik erfolgen wird.
Diese Leistung ist Bestandteil dessen, was die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen werden.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 19.03.2017