Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
In meiner letzten Schwangerschaft wurde bereits in der 5. SSW ein Gestationsdiabetes diagnostiziert (erhöhter Nüchternwert). Ich bin sportlich, lebe gesund und bin mit 60Kg bei 1,61m in die Schwangerschaft gestartet. Daher kam dieser Befund sehr überraschend. In der 18. SSW bekamen wir die Diagnose Hypoplastisches Rechtsherzsyndrom. Seither frage ich mich, ob es einen Zusammenhang zwischen dem Diabetes und dem Herzfehler gibt. Genetische Ursachrn konnten ausgeschlossen werden. Muss ich in einer Folgeschwangerschaft mit einer ähnlichen Organfehlbildung rechnen, sofern der Diabetes wieder vorliegt? Der behandelnde Diabetologe hatte übrigens einen unerkannten Diabetes Typ 2 ausgeschlossen, da die Langzeitwerte unauffällig waren und nur der Nüchternwert erhöht war.
Viele Grüße!
von
Rosalie1
am 14.01.2019, 19:24
Antwort auf:
Zusammenhang früher Gestationsdiabetes und schwerer Herzfehler
Hallo,
grundsätzlich ist es zwar so, dass der Schwangerschaftsdiabetes auch mit einem erhöhten Risiko für Fehlbildungen einhergeht, jedoch wird bei schon früher und adäquater Einstellung dieses Risiko wohl auf ein absolutes Minimum reduziert werden können.
Und insofern ist es in der von Ihnen genannten Situation ohne weiteres möglich, dass es einfach zwei zufällige Ereignisse waren, die nicht miteinander in einem Zusammenhang standen.
Wichtig ist dann aber, dass Ihre Frauenärztin/Frauenarzt mit Ihnen über die Möglichkeiten einer genetischen Beratung im Vorfeld einer neuen Schwangerschaft und für den Fall einer Schwangerschaft dann über die Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik und insbesondere auch den differenzierten Missbildungsultraschall in einem ausgewiesenen Zentrum für pränatale Diagnostik spricht.
Wegen des möglichen Wiederholungsrisiko von etwa 50 % für einen Schwangerschaftsdiabetes, werden wir in einer kommenden Schwangerschaft schon früh einen oralen Glucosetoleranztest empfehlen und falls dieser negativ ausfällt, sollte er nach der 24. Woche noch einmal wiederholt werden.
Herzliche Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 14.01.2019