guten abend,
ich habe mal eine frage, ich habe jetzt seit ca 6 jahren diabetes. im april 2007 habe ich eine gesunde tochter auf die welt gebracht. jetzt bin ich in 33. woche schwanger und habe zu viel fruchtwasser, ich weis dass zu viel fruchtwasser auf fehlbildungen vom kind deuten kann, aber ich hatte bereits eine organuntersuchung und da war alles in ordnung mit dem kind. die größe des kindes entspricht auch der zeit aber der bauchumfang wäre etwas größer. mein frauenarzt meint dass ich mir keine sorgen machen sollte aber meine blutzucker werte müssen immer unten bleiben. heute war ich bei meiner hausärztin und sie sagte, dass man eine fruchtwasseruntersuchung machen müsste um sagen zu können ob eine behinderung beim kind ist oder nicht. nun mache ich mir doch wieder sorgen ob mein kind behindert sein könnte oder nicht, oder soll ich mich auf die frauenärzte verlassen und nur denen vertrauen? was gibt es für erfahrungen bei zu viel fruchtwasser???
ich danke ihnen im vorraus für ihre antwort
Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 00:10
Antwort auf:
zu viel fruchtwasser bei typ I diabetes
Hallo,
1.hier empfehle ich Ihnen, sich an die dafür zuständigen und entsprechend kompetenten Ärzte zu wenden, was für dieses Thema wohl nicht der Hausarzt ist.
2.eine erhöhte Menge an Fruchtwasser (Polyhydramnion) können wir in 0,13 bis 3,2% aller Schwangerschaften nachweisen.
Während in etwa zwei Drittel der Fälle kein genaue Ursache nachzuweisen ist, finden sich im übrigen Drittel vorwiegend diabetische Stoffwechselveränderungen (Schwangerschaftsdiabetes) der Mutter.
Einer Erhöhung der Fruchtwassermenge können allerdings auch mal kindliche Fehlbildungen zu Grunde liegen oder Infektionen zu Grunde liegen. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, zunächst einen Schwangerschaftsdiabetes auszuschließen und ggf. parallel eine gezielte sonographische Diagnostik, vor allem des Magen-Darm-Traktes, des Zentralnervensystem und der Organsysteme des Feten durchzuführen, wenn eine bedeutende Erhöhung der Fruchtwassermenge vorliegt.
Darüber hinaus ist bei unauffälligem Ergebnis ggf. auch eine Infektionsdiagnostik bei der Mutter angezeigt.
3. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können.
Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen.
Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art.
Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden.
Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen.
Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht.
Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich.
Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 11.08.2009
Antwort auf:
zu viel fruchtwasser bei typ I diabetes
hallo,
ich habe da mal was gefunden hoffe hilft dir ein bisschen weiter
http://www.rund-ums-baby.de/hebamme/beitrag.htm?id=73791
Ich wünsche dir alles gute
Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 10:12