Wer übernimmt kosten für sterilisation und gew. Kaiserschnitt

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Wer übernimmt kosten für sterilisation und gew. Kaiserschnitt

Hallo , bin jetzt in der 32 woche und habe eine Frage..ich möchte mich gerne beim Kaiserschnitt mit sterilisieren lassen, ist unser 3tes Kind, bin 31 jahre alt und für uns ist danach die famlienplanung abgeschlossen. An wenn muß ich mich wegen den Kosten wenden? Kann mir der frauenarzt vorschreiben ob ich einen kaiserschnitt bekomme oder ist das meine eigene entscheidung? Ich habe schon 2 ziemlich schwere kinder bekommen über 4 kg und der Kopfumfang war 38 und 38,5. Danke für eure Antwort.

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 10:27



Antwort auf: Wer übernimmt kosten für sterilisation und gew. Kaiserschnitt

Hallo, 1. prinzipiell liegt die Indikationsstellung für einen Kaiserschnitt immer beim Arzt, wenn wir mal den gemeinsam abgestimmten "Wunschkaiserschnitt" außen vorlassen. 2. die Sterilisation -auch im Rahmen eines Kaiserschnitts - ist praktisch immer (bis auf wenige Ausnahmen) Privatsache und somit kann die Klinik die Extrakosten in Rechnung stellen, was aber wohl bisher kaum gemacht wird, wenn es im Rahmen des Kaiserschnitts ist. 3. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesarian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. 4. gibt es bei der Frau in der Vorgeschichte schon ein oder mehrere Kinder über 4000 Gramm, oder zeigt sich im Verlauf einer Schwangerschaft, dass das Kind hinsichtlich des Gewichtes deutlich über der Norm liegt, für die Größe der Frau besonders schwer ist, die 4000 Gramm-Marke erreicht, oder gar überschritten wird, ist es in diesen Fällen sehr sinnvoll, auch die Möglichkeit eines Schwangerschafts-Diabetes frühzeitig auszuschließen und ggf. via FA/FÄ mit der Frauenklinik rechtzeitig im Rahmen eines Geburtsplanungsgespräches (etwa ab der 36. SSW) über den Entbindungsmodus schon im Vorfeld zu sprechen, gerade, um zu vermeiden, dass es unter der Geburt zu Problemen kommt, die man dann mit einem primären Kaiserschnitt umgehen kann. Hier sollten dann die Risiken: primärer Kaiserschnitt gegen die spontane Geburt eines besonders schweren Kindes nach Kaiserschnitt abgewogen werden und die Fragen des Entbindungsmodus erörtert werden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 03.07.2008



Antwort auf: Wer übernimmt kosten für sterilisation und gew. Kaiserschnitt

Sind die vorhergehenden Kinder spontan geboren wird man auch dieses spontan kommen lassen und eine ev. Sterilisation dann im Wochenbett durchführen. Den Wunsch einer Sterilisation als alleinigen Grund für einen Kaiserschnitt wird kein vernünftiger Arzt befürworten - immerhin ist dies eine große Bauch-OP, während eine normale Sterilisation mittels Laparoskopie einfach durchzuführen ist. Sollten jedoch die vorhergehenden Kinder bereits mit Kaiserschnitt entbunden worden sein kann man natürlich eine Sterilisation "gleich mitmachen". Beides ist kostenpflichtig, wobei gelegentlich bei einem Kaiserschnitt die Kosten etwas geringer ausfallen, da der Bauch sowieso offen ist. Die Kosten allein sollten aber kein Grund sein, wegen der geplanten Steri gleich einen medizinisch unbegründeten Kaiserschnitt durchzuführen.

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 11:20



Antwort auf: Wer übernimmt kosten für sterilisation und gew. Kaiserschnitt

Hi... also wie das mit dem WunschKS ist weiss ich nicht, aber ich weiss ganz sicher das du die Sterilisation selber zahlen musst!!! Hatte Nach meiner letzten FG auch darüber nachgedacht...Habe es dann doch nicht getan. Die Kassen zahlen Dir nicht einen Cent dazu, das solltest du wissen, egal wieviele Kinder eine Familie hat oder wie deine Krankengeschichte aussieht. Die Infos sind von Anfang des Jarhre also sehr aktuell... Hoffe das konnte dir helfen.. LG Dani

Mitglied inaktiv - 03.07.2008, 13:08



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