Hallo,
ich habe in meinem Mutterpass eine Eintragung gefunden, in der steht, dass ich B-Streptokokken positiv getestet bin.
Was hast das jetzt für Auswirkungen auf meine Schwangerschaft?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
MfG
Mitglied inaktiv - 16.11.2010, 08:27
Antwort auf:
Was bedeutet B-Streptokokken positiv?
Hallo,
bei ß-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe B (GBS) handelt es sich um Bakterien. Sie finden sich bei etwa 10-30% aller Schwangeren im Bereich von Scheide und Anus.
Neuesten Studien zufolge wird in Deutschland die Besiedlungsrate mit durchschnittlich 16%. beziffert (Quelle: Brimil N, Barthell E, Heindrichs U, Kuhn M, Lütticken R, Spellerberg B. Epidemiology of Streptococcus agalactiae colonization in Germany. Int J Med Microb 2006;296:39-44).
Es gibt keine Vorbeugung gegen diese Bakterien und eine klinische Bedeutung haben sie nur für das Neugeborene, nicht aber das ungeborene Kind.
Und zwar nach einem Blasensprung oder während der Geburt. Sie können bei den Neugeborenen zur so genannten Neugeborenensepsis führen. Es ist in etwa bei 1-2 pro tausend Neugeboren damit zu rechnen. Vornehmlich sind es frühgeborene Kinder oder Kinder, die bei der Geburt unreif sind.
In einer Leitlinie der Fachgesellschaften (AWMF-Leitlinie Nr. 024/020 „Prophylaxe der Neugeborensepsis - frühe Form - durch Streptokokken der Gruppe B“, Stand 7-2008 )
Internetadresse: http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/024-020.htm (letzter Abruf: 16.11.2010)
wird für alle schwangeren Frauen 4-5 Wochen vor dem Geburtstermin zur rechtzeitigen Erkennung dieser Keime ein Abstrich von Vagina und Darmausgang empfohlen.
Entnahme des Abstriches und Ergebnis sollten sinnvollerweise für die Entbindungsklinik im Mutterpass dokumentiert werden.
Sofern diese Keime nachgewiesen werden, wird nach Leitlinien eine antibiotische Behandlung erst unter der Geburt empfohlen, um das Risiko beim Neugeborenen zu reduzieren.
Anders bei Kindern, die vor der abgeschlossenen 37.SSW geboren werden. In dem Fall sollte auch dann eine antibiotische Therapie erfolgen, wenn das Ergebnis des Abstriches noch nicht vorliegt. Bei einer geplanten Kaiserschnittentbindung kann hingegen auf die Antibiotikagabe verzichtet werden, wenn diese Bakterien nachgewiesen wurden.
Die vorliegenden Untersuchungen zeigen, dass mit diesem Vorgehen in einem hohen Prozentsatz eine Neugeborenensepsis durch die Streptokokken Gruppe B verhindert wird.
Dieses Screening ist allerdings nicht Gegenstand der bisherigen Mutterschaftsrichtlinien und somit stellt es auch keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung dar. Die Kosten für diese Untersuchung werden von der gesetzlich versicherten Schwangeren selbst getragen werden müssen. Sie liegen in etwa in einer Höhe zwischen 15-30 Euro.
Das für Sie sinnvollste Vorgehen stimmen Sie am besten mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 16.11.2010