Wann zum Betriebsarzt bei Tätigkeit in Rehaklinik?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Wann zum Betriebsarzt bei Tätigkeit in Rehaklinik?

Guten Morgen, ich habe nun auch eine Frage. Ich bin derzeit in der 8. Woche schwanger und arbeite als Sozialarbeiterin in einer neurologischen Rehaklinik. In meiner Klinik gibt es sehr viele Patienten, die auf Grund verschiedener Keime isoliert sind. Nachdem ich meiner Vorgesetzten von meiner Schwangerschaft berichtete, sagte sie, dass ja auf fast jeder Station isolierte Patienten sind und nun fraglich wäre, wie die Stationen unter uns Sozialarbeiterinnen zukünftig verteilt werden. Zum Betriebsarzt soll ich aber in vier Wochen, da dieser erst dann wieder in der Klinik wäre. Auch sagte sie, dass die Keime der Patienten kein Grund für ein Beschäftigungsverbot wären, da mein Schwerpunkt ja auf der Beratung liegt und ich die Patienten ja nicht Heben o.ä. müsste. Ich habe ein sehr ungutes Gefühl dabei, Stationen mit isolierten Patienten zu betreten, auch wenn ich mit diesen keinen direkten Kontakt hätte. Immerhin stecken sich unsere Patienten regelmäßig beieinander an. Müsste ich nicht umgehend zum Betriebsarzt um eine Gefahrenanalyse zu erstellen? Welche Gefahren bestehen für mich, wenn ich auf Stationen tätig bin, auf denen auch isolierte Patienten sind? Ich danke vielmals für eine Antwort.

von EvianZ am 22.10.2014, 10:01



Antwort auf: Wann zum Betriebsarzt bei Tätigkeit in Rehaklinik?

Hallo, 1. sofern Patienten isoliert werden, weil sie bestimmte Keime beherbergen, ist das Grund genug, dass Sie zu diesen nicht mehr dürfen und hier ist die Aussage des Gesetzes auch eindeutig: § 4 Weitere Beschäftigungsverbote „Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,“ 2. ausführlich finden Sie die Vorgaben zum Arbeiten im Krankenhaus auch hier beschrieben: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf (DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN des Landes Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz, Merkblatt „Werdende Mütter im Krankenhaus“, Stand: Oktober 2009, letzter Abruf:30.04.2014) 3. wenn hier keine Klärung herbeigeführt werden kann, sprechen Sie bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt oder dem Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 22.10.2014



Antwort auf: Wann zum Betriebsarzt bei Tätigkeit in Rehaklinik?

Huhu. Lies mal im Mutterschutzgesetz nach - da glaub ich stehen Beschäftigungen die nicht mehr ausgeführt werden dürfen. Dieses ist auch eine gute seite. http://www.betriebsarzt.uni-wuerzburg.de/mutter.htm#Infektionsbereiche Habe aus diesen Gründen seit Bekanntgabe der ss vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen.

von Kira0815 am 22.10.2014, 20:05