Wann muss ich AG von der SS in Kenntnis setzten?
Ich arbeite im Krankenhaus im Patientenservice wann muss ich meiner Chefin sagen das ich schwanger bin?
Sobald ich meinen Mutterpass bekommen habe?
Stimmt es das man wenn man schwanger ist grundsätzlich nicht mehr auf der Pulmologie arbeiten darf?Oder kann man drauf bestehen das man die Station nicht wechseln möchte?
Freue mich auf Ihre antwort.
Danke
LG Simone
von
MoneK81
am 18.03.2011, 12:59
Antwort auf:
Wann muss ich AG von der SS in Kenntnis setzten?
Liebe Simone,
1. sofern der Frau die Schwangerschaft irgendwann durch den behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin bestätigt wird, sollte sie ihren Arbeitgeber informieren. Wann sie dieses letztlich macht, kann sie selbst entscheiden.
Als "kritische Zeit" werden die ersten drei Monate bezeichnet.
Sofern sie aber in einem gefährdeten Bereich arbeitet, wäre es sinnvoll, dieses so früh, als möglich zu machen.
2. für die Arzthelferin gelten in der Schwangerschaft praktisch ähnliche Vorschriften, wie für die Krankenschwester. Diese sind auch im Mutterschutzgesetz nachzulesen:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
Für die Arztpraxis sind hier insbesondere die Blutentnahmen, Patienten mit ansteckenden Krankheiten, Spritzen und evtl. das Röntgen zu nennen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist.
Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html
und der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW
finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen.
Auch beim Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg werden die Vorgaben für schwangere Frauen im Krankenhaus sehr ausführlich beschrieben
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf
Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 18.03.2011