Hallo Herr Dr. Bluni,
Vor zwei Wochen ist meine Tochter in unseren Garten in Katzenkot gestanden, hab mir in Diesem Moment gar keine Gedanken gemacht und den Kot mit einer alten Bürste von den Schuhen gereinigt und anschliesend den restlichen Kot auf der Wiese mit Haushaltpapier entfernt. Die Hände hab ich natürlich danach gewaschen und desinfiziert. Vier Tage nach diesem eckligen Ereignis hatte ich starke schmerzen beim schlucken und bekam mit der Angst zu tun mich evt. mit Toxoplasmose angesteckt zu haben. Den nächsten FA Termin hab ich am Dienstag in einer Woche aber ich frag mich ob ich am Montag für eine Blutentnahme anrufen soll. Ab wann ist Toxoplasmose im Blut nachweisbar? Am Montag wär es zwei Wochen nach der evt. Infektion kann man bei einem negativen Befund davon ausgehen sich nicht angesteckt zu haben, würde es auch noch reichen wenn ich beim nächsten FA Termin mich testen las oder könnte es für eine evt. Behandlung zu spät sein?
Danke Ihnen für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 06.03.2010, 19:45
Antwort auf:
Wann ist Toxoplasmose nachweisbar?
Hallo,
IgG-Antikörper gegen Toxoplasma gondii, die mit dem Sabin-Feldman-Test bestimmt werden können, lassen sich schon 1 - 2 Wochen nach Aufnahme des Erregers nachweisen. Es erfolgt ein kontinuierlicher Titeranstieg, um 6 - 8 Wochen nach Infektion den Höchsttiter zu erreichen. Der Titeranstiegswinkel verläuft bei nahezu allen akuten Infektionen identisch und erlaubt in den meisten Fällen auch ohne Vorliegen eines negativen Ersttests, den Zeitpunkt der stattgehabten Infektion einzugrenzen
Beim Menschen kann der Arzt eine Toxoplasmose durch Untersuchung einer Blutprobe feststellen. Dabei wird auf Antikörper gegen Toxoplasma gondii untersucht. Um festzustellen, ob es sich um eine frische Infektion handelt - denn nur eine solche ist für die Schwangere gefährlich -muss im Verlauf von 4 Wochen nochmals Blut abgenommen und untersucht werden.
Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarzt ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 07.03.2010