Sehr geehrter Herr Dr. Bluni!
Ich bin 42 Jahre und mit meinem 5. Kind in der 20. Woche schwanger. Es ist meine 10. Schwangerschaft. Ich hatte 5 FG, die letzten beiden vor dieser Schwangerschaft. (11/15 und 02/16, einmal 8 und 5. Woche) Da ich auch schon 3 Kaiserschnitte hatte, wunderte sich meine Hebamme, dass ich nicht als Risikoschwangere gelte bzw meine FÄ das nicht im MuPa eingetragen hat. Würden Sie mich mit den genannten Kriterien als Risikoschwangere sehen? Sollte ich darauf bestehen, dass das im MuPa eingetragen wird und ich dementsprechend engmaschiger betreut werde? Zur Zeit gehe ich alle 4 Wochen zur VU.
Auch wurden die letzten beiden FG nicht in den MuPa eingetragen.
von
Mine74
am 25.01.2017, 22:45
Antwort auf:
Wann gilt eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft?
Hallo,
1. laut Mutterpass gibt es diverse Risiken, die mit einer Schwangerschaft einhergehen können
2. der Begriff der Risikoschwangerschaft ist so nicht genau definiert und letztlich ist es dann die Entscheidung des Frauenarztes, die Patientin entsprechend einzustufen.
3. eine Vorgeschichte mit drei Kaiserschnitten stellt sicherlich ein gewisses Risiko für die Schwangerschaft und eine Herausforderung für den erneuten Kaiserschnitt und das Geburtshilflicheteam dar. Es lässt sich daraus aber ganz bestimmt nicht eine Berechtigung oder Notwendigkeit ableiten, in der Schwangerschaft nun häufigere Untersuchungen durchzuführen.
Herzliche Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 26.01.2017
Antwort auf:
Wann gilt eine Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft?
Vielgebärende, Frauen mit gehäuften Fehlgeburten und Uterusoperationen zählen tatsächlich zu Risikoschwangeren.
Eine erhöhte Frequenz der Vorsorgeuntersuchungen läßt sich daraus nicht ableiten, da dadurch ja kein Einfluß auf den Schwangerschaftsverlauf zu erwarten ist.
von
Andrea6
am 26.01.2017, 12:20