Wenn mir ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot erteilt wurde, mit dem Zeitraum ab heute bis zum Eingang der schriftlichen Beurteilung des Arbeitsplatzes, muss ich dann Montag wieder zur Arbeit und darf eben nur nicht schwer heben und tragen (das war der Grund dafür)
Oder bin ich komplett freigestellt im bv bis das schriftlich eingeht?
Viele Grüße
von
Naddelinchen
am 11.03.2017, 16:29
Antwort auf:
Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot
Hallo,
Diese Frage kann sicherlich unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum viel kompetenter beantworten als ich.
Herzliche Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 12.03.2017
Antwort auf:
Vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot
Was steht denn drin?
- Für jede Tätigkeit
-Jede Tätigkeit von mehr als ... Stunden
-Folgende Tätigkeiten ...
- Folgende Belastungen...
Wenn da nur steht: Folgende Tätigkeite: Schwer heben und tragen
musst du gehen und darfst dann halt nicht schwer heben und tragen.
von
Soie
am 11.03.2017, 16:40