Frage: verwaltungstätigkeit im kindergarten

ich arbeite als erzieherin im kindergarten, bin in der 11. woche schwanger und bis zum ergebnis der serologischen untersuchung (dieses wird mitte nächster woche erwartet) eigentlich freigestellt. heute hat meine chefin mir mitgeteilt, dass ich ab montag im büro des kindergartens eingesetzt werden soll, weil eine verwaltungstätigkeit ohne direkten kontakt mit kindern zulässig ist. da ziemlich sicher ist, dass ich ein beschäftitungsverbot für die ganze schwangerschaft bekommen sollte, weil ich nicht gegen masern geimpft bin und zumindest in meiner letzten schwangerschaft auch keine antikörper gegen ringelröteln und zytomegalie aufwies, sieht es also so aus, als sollte ich die nächsten monate im büro meiner kita sitzen. meiner meinung nach ist eine tätigkeit im gebäude des kindergartens wo ich auf dem weg zur toilette und beim betreten und verlassen des gebäudes ständig die kinder treffe, die sich dann an mich dranhängen und mit den kolleginnen aus dem gruppendienst ständig zu tun hab, da das büro von allen frequentiert wird, die durchaus die krankheiten der kinder in den gruppen einfangen, nicht als sicher für mich und das baby. daher möchte ich diesem einsatz gern widersprechen, weiß aber nicht wie genau der rahmen für die zumutbare verwaltungstätigkeit gesteckt ist. für auskünfte und vor allem quellen, mit denen ich meinem arbeitgeber entsprechend belegen kann was zulässig ist und was nicht, wäre ich sehr dankbar.

von andrezl am 27.04.2012, 10:32



Antwort auf: verwaltungstätigkeit im kindergarten

Hallo, dieses ist sicher eine rein juristische Frage, ob diese Option für den Arbeitgeber besteht und letztlich wäre von Ihnen zu belegen, dass auch die Bürotätigkeit´mit einem Restgefährdungspotential verbunden wäre. Insofern wenden Sie sich doch bitte mit Ihrem Anliegen an unsere Juristin, Frau Bader. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 27.04.2012