Frage: Utrogesteinnahme wirklich erforderlich?

Hallo, ich bin in der 5. SSW und mein FA hat mir gestern, aufgrund meiner Vorgeschichte, Utrogest verschrieben. Meine Vorgeschichte ist folgende: Großes Myom (7 cm Durchmesser) in der ersten Schwangerschaft, Entbindung erfolgte spontan nach Blasensprung in der 35. SSW. Das Myom wurde nach einjähriger Stillzeit per Bauchschnitt entfernt. Dann habe ich die Valette bis Ende letzten Jahres eingenommen. Nach Absetzten hatte ich einige Probleme mit unreiner Haut und immer wieder auftretenden Zysten an beiden Eierstöcken sowie Schmierblutungen kurz vor Einsetzen der Periodenblutung. Dies hat sich jedoch langsam verbessert. Als mein alter FA in der Gebärmutter einen Polyp vermutete, war ich vor drei Monaten zur Spiegelung mit Ausschabung, alles in Ordnung und kein Polyp. Nun bin ich im zweiten Zyklus nach der Ausschabung wieder schwanger, in der Gebärmutterwand befinden sich zwar wieder zwei Myome, allerdings sind diese noch sehr klein (wenige Millimeter). Rechtfertigt eine der oben beschriebenen Diagnosen die Einnahme von Utrogest? Kann es dem Kind möglicherweise schaden, wenn gar kein Progesteronmangel vorliegt und das Hormon dann im Überschuss vorhanden ist? Wie lange ist die Einnahme zu empfehlen und kann ich vielleicht noch mit dem Beginn der Einnahme warten bis erste Symptome eines Gelbkörpermangels (wie Blutungen, aber Temperaturabfall) auftreten? Danke!

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 14:05



Antwort auf: Utrogesteinnahme wirklich erforderlich?

Hallo, 1. negative Effekte auf das Kind nach bisheriger Datenlage nicht zu befürchten 2.wenn eine nachgewiesene Gelbkörperschwäche vorliegt, kann es sinnvoll sein, in der zweiten Zyklushälfte dieses Defizit zu ergänzen. Eine rein prophylaktische Gabe eines Gelbkörperhormons in der Frühschwangerschaft ist aber nicht in der Lage eine frühe Fehlgeburt zu verhindern. Deshalb ist diese rein prophylaktische Gabe eines Gelbkörperhormons in der Absicht, eine frühe Fehlgeburt zu verhindern, nicht indiziert. Auch, wenn es häufig so gehandhabt wird, gibt es für den Sinn dieses Vorgehens keine harten wissenschaftlich bewiesenen Daten ("evidence based"), die das rechtfertigen würden. Anders, wenn es Fehlgeburtsbestrebungen gibt, die auf einen Gelbkörpermangel hinweisen oder die Schwangerschaft durch eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung zu Stande kam. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 09.06.2010