Guten Tag, Ich befinde mich derzeit im Beschäftigungsverbot, dass mir mein Frauenarzt erteilt hat. Wir haben schon voriges Jahr für die letzte Märzwoche Urlaub an der Ostsee gebucht. Muss ich im Beschäftigungsverbot auch Urlaub nehmen und muss ich meinen Arbeitgeber informieren das ich in den Urlaub fahre? Liebe Grüße Domenique
von Maxi91 am 05.03.2019, 15:16