Umgang mit Keimpatienten, Chemotherapeutika, Blut und Blutprodukten

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Umgang mit Keimpatienten, Chemotherapeutika, Blut und Blutprodukten

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich arbeite als Assistenzärztin an einer Klinik für Strahlentherapie. Zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns am 1.7. war ich bereits in der 9. Woche schwanger. Nach Rücksprache mit meinem Chef werde ich nur noch auf Station eingesetzt, um eine Strahlenbelastung zu vermeiden. Ich habe ihn auch explizit gebeten, den Kollegen nichts von der Schwangerschaft mitzuteilen, da ich erst dort angefangen habe. Um mich also nicht zu verraten mache ich alles - Blutentnahmen, Zugänge legen, Chemotherapeutika spritzen usw., seit gestern haben wir 2 Keimpatienten (VRE und 3MRGN), die Aufnahmen habe ich gemacht. Da ich oft allein auf Station bin, ist dies auch gar nicht anders möglich. Und ich will mich auch nicht unbeliebt machen, indem ich Tätigkeiten verweigere, denn ich möchte nach der Elternzeit weiterhin dort arbeiten (Vertrag endet im Juni 2020 und müsste verlängert werden). Meine Frauenärztin meint, da müsse ich eben konsequent sein. Mein Partner dahingegen (Anästhesist und Intensivmediziner), ich solle mich nicht so haben, das Mutterschutzgesetz sei übertrieben, das Risiko einer Infektion oder Schädigung des Kindes extrem gering, wenn ich die entsprechenden Hygienevorschriften einhalte (wie Kittel und Mundschutz bei Keimpatienten oder spezielle Handschuhe für Chemotherapeutika). Die Arbeit macht mir auch Spaß, ich war zuvor in Elternzeit bei meinem ersten Kind und würde mich zu Hause langweilen. Es gibt mir ein wenig zu Bedenken, dass unser Chef anscheinend nicht weiß, welche Arbeiten auf Station zu erledigen sind und dass diese auch nicht unbedingt mit dem Mutterschutzgesetz zu vereinbaren sind - genauso wenig wie ionisierende Strahlung. Der Bogen für das Gewerbeaufsichtsamt liegt noch unausgefüllt auf seinem Schreibtisch. Ich will mich gar nicht beklagen, es ist schließlich meine „Schuld“, wenn ich kurz vor Arbeitsantritt schwanger werde (den Vertrag hatte ich übrigens schon im März unterzeichnet) Ich möchte nur wissen, ob ich die o.g. Tätigkeiten weiter ausführen kann, ohne mir Sorgen um das Kind machen zu müssen? (natürlich mit Handschuhen und den entsprechenden Vorsichts- und Hygienemaßnahmen.) Meine „große“ Tochter kann schließlich auch jeden Tag unbemerkt Parvoviren von der KiTa mit nach Hause bringen? Oder wäre das aus Ihrer Sicht leichtsinnig? Entschuldigen Sie bitte den langen Text. Und vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen CV

von Charlotte16 am 12.07.2018, 14:14



Antwort auf: Umgang mit Keimpatienten, Chemotherapeutika, Blut und Blutprodukten

Liebe Charlotte, 1. wir wissen natürlich, dass sich die Ärztinnen seit vielen Jahren dafür einsetzen, dass das Mutterschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass der Beruf als solches nicht in einem sofortigen Beschäftigungsverbot endet, wie es bisher immer der Fall gewesen ist. Nicht nur aus diesem Grund wurde dieser Teil im Gesetz nun auch geändert, so dass zum Beispiel Schwangere auch im OP eingesetzt werden dürfen. Näheres dazu finden Sie im aktuellen Mutterschutzgesetz. 2. Fakt ist aber, dass der Arbeitgeber/Vorgesetzte innerhalb kurzer Zeit eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen muss und sicherstellen muss, dass die Bedingungen am Arbeitsplatz nicht dazu führen, dass entweder die Mutter oder das werdende Kind gefährdet werden. 3. dabei ist es eigentlich nach den bisherigen Vorgaben unzweifelhaft, dass die Schwangere weder Chemotherapeutika anhängen darf noch damit umgehen darf und schon gar nicht mit Patienten Umgang haben sollte, die besondere Keime, wie zum Beispiel multiresistente Krankenhauskeime, haben. 4. in dem Fall bliebe meines Erachtens - und sicherlich bin ich kein Jurist - dann nur eine Arbeit mit Patienten, die eben nicht eine solche Gefährdung für die Schwangere und ihr Kind darstellen. 5. unter der Adresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/MutterKrankenhaus.pdf findet sich ein Merkblatt des Regierungspräsidenten Baden-Württemberg ich zur Einschätzung Mutterschutz im Krankenhaus. Wenn dieses Merkblatt auch aufgrund der geänderten Gesetzeslage Ende des letzten Jahres nicht mehr ganz aktuell ist, haben viele dort beschriebene Dinge nach wie vor Bestand können zur Orientierung dienen. Bitte wenden Sie sich in der Frage dann auch an unsere Juristin, Frau Bader. Herzliche Grüße V Bluni

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 12.07.2018



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