Ich bin MFA in der Allgemeinmedizin, mir wurde vom BAD eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und darin steht, dass ich keinen PatientenKontakt mehr haben darf. Jetzt kann ich nur noch Befunde einscannen und Schreibarbeiten erledigen, dies dauert aber nur 2-3 Stunden täglich, danach gehe ich heim und schreibe jeden Tag Minusstunden. Mein Arbeitgeber sagt, dass es kein teilweises Beschäftigungsverbot gibt? Ich habe angst, dass er mir die minusstunden vom Gehalt abzieht, was soll ich machen? Mir vielleicht vom Gynäkologen ein teilweises Beschäftigungsverbot ausstellen lassen?
LG
von
Kaija25
am 23.05.2016, 11:51
Antwort auf:
Teilweises Beschäftigungsverbot möglich?
Hallo,
1. ein temporärer Beschäftigungsverbot funktioniert in aller Regel nur in der Form, dass die Schwangere in einer ganz bestimmten Zeit ein solches erhält und anschließend nicht mehr. Es funktioniert also nicht, in dem dieses für einige Stunden am Tag nur ausgesprochen wird
2. eine Alternative ist sicherlich, mit der betreuenden Frauenärztin über ein prinzipielles individuelles Beschäftigungsverbot zu sprechen, was bei dem Beruf sicherlich nicht ganz schwierig sein dürfte
3. die prinzipielle Frage für mich ist aber, wie es zu einer solchen Gefährdungsbeurteilung des betriebsärztlichen Dienstes kommt. Prinzipiell ist das sicherlich absolut unüblich und würde ja für alle Frauen in diesem Beruf in Praxis und Klinik einem Beschäftigungsverbot oder Berufsverbot gleichkommen.
Mal ganz abgesehen davon, dass die dadurch bedingte geringfügigere Beschäftigung dann ja zu zusätzlichen Einnahmeeinbußen führen wird.
Das ist zumindest nach meiner persönlichen Einschätzung eher eine Verzweiflungsmaßnahme eines Arztes, der vielleicht nicht so ganz im Thema ist.
herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 23.05.2016
Antwort auf:
Teilweises Beschäftigungsverbot möglich?
Wenn er dich nicht anderweitig einsetzten kann, muss er dir ein BV geben. Du kämest ja nie wieder von den Überstunden runter.
Lg
von
Hasenbande
am 23.05.2016, 13:56
Antwort auf:
Teilweises Beschäftigungsverbot möglich?
Was kann ich dagegen machen?
von
Kaija25
am 23.05.2016, 14:35