Guten Morgen,
bei der Vorstellung in der Klinik wurde ich darauf hingewiesen, dass in meinem Mutterpass ( 2. SS: Ende 36.SSW, Blutgruppe 0 neg.) die erforderliche Spritze HBsAntigen fehlt.
Muss ich mir Sorgen machen, da das doch in der 28.-30 SSW erfolgen sollte? Kann das nächste Woche ohne Konsequenzen nachgeholt werden?
Was ist von so einer FA-Praxis zu halten?
Bin diesbezüglich etwas durch den Wind....
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Mitglied inaktiv - 13.06.2009, 11:03
Antwort auf:
Spritze Rhesus Negativ
Hallo,
1. hier dürfen Sie die Anti-D-Spritze bei negativem Rhesusfaktor verabreicht wird nicht mit der Bestimmung des HBSag verwechseln, bei dem es um den Ausschluss einer Hepatitis am Ende der Schwangerschaft geht.
2.bei Schwangeren mit negativem Rhesusfaktor sollt ein zweiter Antikörper-Suchtest in der 24. bis 27. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28. bis 30. Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 ug) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern. Das Datum der vor der Geburt erfolgten Anti-D-Prophylaxe sollte im Mutterpass dokumentiert werden.
Diese Anti-D-Gabe kann im Ausnahmefall auch mal später erfolgen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 13.06.2009