Frage: Schwimmbadbesuch in der SS erlaubt?

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich bin in der 12. SS-Woche und da ich eine 1,5-jährige Tochter habe und sie das Wasser liebt, würde ich gerne mit ihr wieder zum Babyschwimmen gehen. Da ich in der ersten SS dreimal eine ganz leichte Blasenentzündung (medikamentöse Behandlung war nicht notwendig) hatte und meine Scheidenflora nicht so ganz optimal war (ich habe Milchsäurezäpfchen verschrieben bekommen), ist meine Frage, ob ich beruhigt zum Babyschwimmen gehen kann oder lieber nicht. Das Schwimmen findet 10 x statt; jeweils 45 Minuten; einmal wöchentlich und in einem speziellen Babyschwimmbad, das weniger gechlort ist, als ein öffentliches Schwimmbad. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Hopsasa

von hopsasa am 13.01.2011, 21:01



Antwort auf: Schwimmbadbesuch in der SS erlaubt?

Hallo, es gibt keine zeitliche Limitierung für den Besuch eines Schwimm- oder Hallenbades oder eines freien Gewässer, wenn der Verlauf der Schwangerschaft unauffällig ist und der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort (aus medizinischen Gründen!)nichts einzuwenden hat. Darüber hinausgehende Ängste bezüglich etwaiger Infektionen, wenn der Muttermund geschlossen ist, sind eher unberechtigt. Derartige Ängste sind bekannt, aber eben meist unberechtigt: ein Schwimmbad/See/Meer kann die Frau bei unproblematischem Schwangerschaftsverlauf und fehlendem Risiko bedenkenlos besuchen. Die Gefahr von Infektionen (von Fußpilz mal abgesehen) besteht in einem gut gechlorten deutschen Hallenbad nicht und hier sind auch keine bestimmten Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Das einzig sinnvolle, ist das äußere Einreiben der Schamlippen mit einer Fettcreme, das beugt der Austrocknung und der leichteren Entstehung von harmlosen Pilzinfektionen oder auch den bakteriellen Besiedlungen vor. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 13.01.2011