Frage: Schwangerschaft!

Hallo, Ich habe ihnen ja am Freitag bereits schon geschrieben hab aber noch ein paar Fragen dazu. Nochmal alles in Kurzfassung: ICh habe eine 2 jahrige Tochter und hab grad wieder festgestellt das ich wieder Schwanger bin. Und habe Hpv. Ich habe heute auch Post erhalten und zähle zur Gruppe III D und bin bei den High -Risk-Typen: HPV16,HPV82. Was bedeuet das alles? Und muss ich jetzt muss ich jetzt irgendwas beachten? Ich habe mir auch schon einen Termin geben lassen bei meiner Ärztin, aber ich wollte mich einfach schon im vorraus informieren weil der Termin erst in 2 Wochen ist und ich einfach sehr nervös bin. Ich danke Ihnen nochmals für ihre Antwort Mfg Mahema

Mitglied inaktiv - 04.10.2010, 20:16



Antwort auf: Schwangerschaft!

Hallo Mahema, bei einem PAP IIID handelt es sich um ein schwer entzündliches Zellbild. Ist hier der Verdacht auf eine mittlere (mäßige) Zellveränderung (Dysplasie) gegeben, sollte die Kontrolle per Kolposkop und zytologisschen Abstrichen in Abständen von 3-6 Monaten, ggf. ergänzt durch eine Biopsie durchgeführt werden. Sofern ein solcher Befund mehr als ein Jahr so bleibt, sollte außerhalb einer Schwangerschaft eine Sanierung (sprich Konisation, in welcher Form auch immer) vorgenommen werden. Dieses entspricht den neuesten Empfehlungen des Berufsverbandes der Frauenärzte und der Arbeitsgemeinschaft Zervixpathologie und Kolposkopie. In der laufenden Schwangerschaft kann es aber dadurch, dass die Zellen in der hormonell veränderten Situation anders erscheinen, schon mal solche Befunde geben. Hierdurch kann die Beurteilung eines solchen Befundes für den Zytologen manchmal schwieriger sein. Eine derartige Situation erfordert dann sicher die engmaschige zytologische Kontrolle und eventuelle Reaktion. In manchen Fällen normalisiert sich ein solcher Abstrich, dennoch kann er sich gerade in der Schwangerschaft auch mal unter dem hormonellen Einfluss verschlechtern. Eine weiterführende Diagnostik sollte bei einem solchen Abstrichbefund in der Schwangerschaft durch eine entsprechend kompetente Stelle erfolgen, um eben bestimmt Dinge (Veränderungen in der Tiefe)auszuschließen und entscheiden zu können, was man zu tun hat. Hierzu gibt es so genannte Dysplasiezentren. Hier kann es dann sinnvoll sein – sofern nichts anderes entschieden wird, alle 4 Wochen eine Kontrolle des Abstrichs durchzuführen. In einigen Fällen wird man zumindest um die Gewebeentnahme (Biopsie) nicht herum kommen. Eine Konisation (die Ausschneidung eines Gewebekegels am Muttermund) ist in der Schwangerschaft nur selten erforderlich, würde aber nicht bedeuten, dass die Schwangerschaft nicht weiter ausgetragen werden kann. Sie bedeutet natürlich ein Risiko, aber man muss hier in erster Linie die Frau sehen, denn was man auf jeden Fall verhindern sollte, ist, dass die Frau Ihr Kind bekommt und anschließend einen Gebärmutterhalskrebs, der ggf. nur noch durch eine sehr große Operation mit viel schlechteren Heilungschancen zu behandeln ist. Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Hier wird die Entscheidung dann auch häufig in Absprache des Frauenarztes oder Frauenärztin mit dem Dysplasiezentrum oder dem Zytologen getroffen und hier ist die Entscheidung selten zu verallgemeinern, sondern sie muss im Einzelfall getroffen werden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 05.10.2010