Frage: Schwanger

Hallo, ich wollte fragen ob man auch automatisch in den Mutterschutz kommt wenn man dem Arbeitgeber nur von der Schwangerschaft unterrichtet ( habe es selbst gestern erst per Schwangerschaftstest erfahren) oder man eine Bestätigung vom Frauenarzt braucht um dieses auch glaubhaft zu machen. Mein Problem liegt darin das ich erst am 16.08 einen termin habe, aber in der Häuslichen Krankenpflege arbeite und häufig schwere Arbeiten verrichte, die sicherlich schädlich sein könnten. liebe grüsse

von Stephie am 06.07.2012, 21:04



Antwort auf: Schwanger

Hallo, Sie unterliegen ab sofort dem Mutterschutzgesetz und dazu informieren Sie Ihren Arbeitgeber kurzfristig und legen ihm nachträglich die Bestätigung Ihrer Frauenärztin/Frauenarztes vor. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 07.07.2012



Antwort auf: Schwanger

Hey, sorry fürs einmischen Trotz Schwangerschaftstest musst du es deinen Arbeitgeber sagen damit er dir die leichten Arbeiten gibt! Aber warum hasz du so spät ein Frauenarzt Termin? LG und alles Gute

von Cindy_18 am 06.07.2012, 23:30



Antwort auf: Schwanger

Hallo, ich war vor ein paar Monaten in der gleichen Situation wie du (arbeite auch in der häusl. Krankenpflege). Ich habe meinen Arbeitgeber sofort nach dem pos. Test informiert und gesagt, wann ich den ersten Termin beim FA habe, als meine Chefin davon hörte meinte sie, dann könne sie mich ab sofort nicht mehr beschäftigen wegen Infektionsgefahr/schweres Heben usw. und ich deshalb ein Beschäftigungsverbot brauche (da sie mir keine andere Stelle anbieten kann)!!! Informiere deinen AG also lieber sofort und frag doch beim FA nach nem früheren Termin!!! LG und alles Gute suessemaus19222 (24.SSW)

von SuesseMaus19222 am 07.07.2012, 22:19