Frage: Schwanger - Arbeit im Waldkindergarten

Hallo. Ich habe vorgestern erfahren, dass ich schwanger bin. Noch ganz früh - 5te Woche. Als ich dann gehört habe, dass bei uns im Kindergarten Ringelröteln sind, habe ich meinen AG gebeten mich zum Betriebsarzt zu schicken, um meinen Immunstatus zu kontrollieren. Dies wurde mehr oderweniger abgelehnt, es sei noch nie jemand dorthin geschickt worden und es wurde davon ausgegangen, dass ich am nächsten Tag wiederkomme. Ich bin dann zu meinem FA. Der hat jetzt einen Labortest veranlasst und mich so lange krank geschrieben. Mein AG hat dafür wenig Verständnis. Außerdem arbeite ich im Waldkindergarten , bin von 8-14 Uhr draußen. Dies scheint mir nicht mehr sicher für meine Schwangerschaft. Ich habe im Mutterschutzgesetz gelesen, dass dies nicht erlaubt sei und ich auch keine Kinder mehr heben / beim Pipi machen halten darf, keinen Bollerwagen ziehen darf usw. Was kann ich machen, wenn beim Labortest rauskommt, dass ich gegen alles immun bin, ich aber nicht schwanger in den Wald möchte? Kann ich anbieten mich in eine andere Gruppe zu versetzen (obwohl die Möbel in einer Kindergarten -Gruppe im Haus sicher auch nicht perfekt wären) und sonst ein Beschäftigungsverbot beim FA erwirken, wenn dafür kein Verständnis ist? VielenDank für Ihre Antwort.

von CarthagoClio am 19.02.2016, 09:50



Antwort auf: Schwanger - Arbeit im Waldkindergarten

Hallo, 1. zunächst einmal werden wir aus sehr guten Gründen wohl kaum jede Mitarbeiterin eines Kindergartens, einer Kindertagesstätte oder einer ähnlichen Einrichtung in ein Beschäftigungsverbot für die komplette Schwangerschaft schicken müssen. 2. es gibt sicherlich einige öffentliche Einrichtungen, die einen sehr strengen Maßstab anlegen. 3. wenn jedoch gegen die wichtigsten Kinderkrankheiten Immunität besteht, wird es für eine solche Maßnahme meines Erachtens keinen Grund geben. Und im Fall von Ringelröteln in der zu betreuenden Gruppe und gleichzeitig fehlender Immunität der schwangeren Mitarbeiterin reicht eigentlich ein temporäres Beschäftigungsverbot aus. 4. wie es sich speziell um den Waldkindergarten verhält, vermag ich nicht zu sagen. Ich wüsste aber nicht, warum die Schwangere kein Kind mehr heben, zur Toilette begleiten oder im Bollerwagen ziehen dürfte. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 19.02.2016



Antwort auf: Schwanger - Arbeit im Waldkindergarten

Huhu, Glückwunsch zur Schwangerschaft! Also grundsätzlich muss ja eine Gefahr für dein Baby gegeben sein, wenn du ein BV bekommst. Die Gefahr seh ich jetzt bei viel frischer Luft und Kindi-Möbeln ehrlich gesagt nicht. Wenn dein Immunstatus ergibt, dass du geschützt bist musst du nur auf die Dinge achten die für alle gelten - schwer heben, etc. Das müssten dann deine Kollegen über nehmen.

von Wilma Urlaub am 19.02.2016, 16:09



Antwort auf: Schwanger - Arbeit im Waldkindergarten

Das sehe ich etwas anders. Ich glaube einige Leute unterschätzen es 6 Stunden und mehr auf den Beinen zu sein. Im Mutterschutzgesetz steht folgendes : Witterungsbedingungen Werdende Mütter dürfen keiner starken Wärme- bzw. Kälteeinwirkung ausgesetzt sein. Hier ist Empfehlung der Arbeitsstättenverordnung, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten soll. Für Arbeiten, bei denen die Schwangere Temperaturen unter 16 °C (Arbeiten im Freien) oder den schädlichen Einwirkungen von Nässe während ihrer gesamten Arbeitszeit (vollschichtig) ausgesetzt ist, besteht ein Beschäftigungsverbot. Natürlich ist frische Luft super! Ich merkte gerade die letzten Tage, dass ich sehr müde bin und es bei der Kälte draußen nicht mehr so angenehm finde 6 Stunden draußen zu sein. Diese Regelung ist wohl auch meiner Chefin bekannt, wie sie sagte. Frage ist, ob sie sich daran halten muss.

von CarthagoClio am 20.02.2016, 11:24