Rufbereitschaft während Schwangerschaft zulässig?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Rufbereitschaft während Schwangerschaft zulässig?

Hallo Herr Dr. Bluni, ich arbeite im Büro 39,5 Stunden pro Woche. Zusätzlich gibt es ein Notdiensthandy, das jeder Mitarbeiter ungefähr alle drei Monate für einen Zeitraum von zwei Wochen nehmen muss. Als Ausgleich gibt es einen halben Tag dafür frei, der unmittelbar nach diesem Zeitraum genommen werden soll, egal wie viel während der Bereitschaft tatsächlich gearbeitet wurde. Jetzt kann es sein, dass man Glück hat und es in den zwei Wochen ruhig ist. Es kann aber auch sein, dass am Wochenende, auch am Sonntag Kunden anrufen und dann die Sachverhalte geklärt werden müssen. Wieviel zeitlichen Einsatz es erfordert kann im Vorfeld nicht geplant werden. Die Rufbereitschaft geht nach meiner regulären Arbeitszeit ab 17 Uhr los und umfasst auch zwei komplette Wochenenden. Mit Anrufen kann in den Zeiten zwischen ca. 6 Uhr und ca. 22 Uhr gerechnet werden. Ist dies während der Schwangerschaft zulässig? Ist ein Ausgleich von einem halben Arbeitstag in Ordnung? Dies würde mich auch unabhängig von einer Schwangerschaft interessieren. Eine zusätzliche finanzielle Vergütung gibt es nicht. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Danke

von Funnyeagle am 10.10.2015, 08:54



Antwort auf: Rufbereitschaft während Schwangerschaft zulässig?

Hallo, da es sich hierbei um eine er juristische Frage handelt, bitte ich Sie, sich damit doch an unsere Ansprechpartnerin, die Rechtsanwältin, Frau Bader unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ zu wenden. Sie wird diese Frage ganz bestimmt viel kompetenter beantworten können. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.10.2015



Antwort auf: Rufbereitschaft während Schwangerschaft zulässig?

Hallo, vielleicht hilft dir diese Antwort schon ein wenig. Wann und wie du während der Schwangerschaft arbeiten darfst ist eindeutig in den Mutterschutzgesetz- Richtlinien geregelt.Normal müssen diese Richtlinien am Arbeitsplatz aushängen. Ansonsten sind sie im Internet einzusehen oder es gibt auch Broschüren vom Gewerbeaufsichtsamt. Eine Richtlinie besagt,dass Schwangere lediglich zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten dürfen.Sonntagsarbeit ist für die meisten Berufe ausgeschlossen.Darunter fällt dein beschriebener Bereits cha grad kennst.Dein Arbeitgeber muss dich aus diesem Dienst heraus nehmen. Ansonsten würde ich diese Frage noch mal Frau Bader im Rechtsform stellen.

von Liv1412 am 10.10.2015, 15:18