Frage: Röteln-TIter

Lieber Dr. Bluni, ich bin selbst Ärztin und brauche kurz eine kollegiale Rückversicherung. Ich bin heute 6+1, 3. Schwangerschaft, Mutter einer gesunden Tochter. In der SS mit der Kleinen (2015) hatte ich ein Röteln IgG von 64 IU/ml, bzw. 5 Wochen später 27 IU/ml. Heute morgen wollte ich meinen Pertussisschutz checken und habe mit Entsetzen festgestellt, dass ich tatsächlich nur einmal gegen Röteln geimpft wurde. Zuvor sind nur M und M abgekreuzt - das war mir so bisher nie aufgefallen. Mein Impfung war also 1994 und ich hatte 2008 auch mal einen Titer von 1:32. Da die Werte aus der letzten SS ja eher niedrig sind, habe ich jetzt sorge, dass sie weiter gefallen sein könnten. Aufgrund der nur einmaligen Impfung muss ja der Titer jetzt kontrolliert werden, korrekt? Angenommen, der humorale Impfschutz ist grenzwertig, darf ich trotzdem davon ausgehen, dass ich ausreichend geschützt bin? Schließlich war ein Impfschutz vorher vorhanden. Nach meinem Verständnis handelt es sich ja bei der 2. MMR Impfung nicht um einen Boost, sondern um eine Impfung, um mögliche Impfversager nach der 1. doch noch zu immunisieren. Beim RKI finde ich zu diesem FAll keine sinnvolle Information, weshalb ich mich an Sie wende. Meine erste Kontrolle ist erst nächste Woche - aber zum einen bin ich gerade etwas ausgelöst und sehe mich schon eine komplette Schwangerschaft in Isolation fernab von MutterKindTurnen und Krabbelgruppen, zum anderen hat mein FA (mit Verlaub) wenig Ahnung von aktuellen Bestimmungen.... Herzlichen Dank, S.

von Siegfriedstochter am 09.02.2017, 10:24



Antwort auf: Röteln-TIter

Hallo, 1. Nein, das ist so nicht richtig. Hier haben sich die Vorgaben in den Mutterschaftsrichtlinien seit längerer Zeit schon geändert: eine Labordiagnostik zur Bestimmung der Röteln-Immunität ist nur noch erforderlich, wenn anamnestisch die Immunität der Schwangeren nicht gesichert ist. Dazu sollte entweder eine dokumentierte zwei-malige Impfung zur Gewährleistung einer ausreichenden Immunität vorliegen oder spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt der Schwangerschaft nachgewiesen und dieser Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden sein. Am besten stimmen Sie sich dazu vor Ort mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt noch einmal ab. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 09.02.2017



Antwort auf: Röteln-TIter

Ich bin nicht sicher, ob meine Frage richtig verständlich ist: Ist ein positiver Titer in der Vergangenheit nicht beweisend dafür, dass ich kein Impfversager bin und darf ich aufgrund dessen auch trotz nur einmaliger Impfung einen jetzt evtl. grenzwertigen oder fehlenden Titer gelassen hinnehmen und auf meine vorhandene zelluläre Immunität bauen - genauso wie eine 2malig geimpfte Frau?

von Siegfriedstochter am 09.02.2017, 13:13



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