Frage: Röteln Impfschutz

Guten Tag Herr Dr. Bluni, ich habe noch eine klitzekleine Nachfrage: Ich wurde nur einmal geimpft, nachdem 1992 im Kindesalter festgestellt wurde, dass ich einen Titter von 1:8 habe. Sehen die Mutterschaftsrichtlinien in dem Fall trotzdem keine erneute Überprüfung vor? Nochmals vielen lieben Dank, auch für die Beantwortung aller Fragen. Ich bin ein fleißiger Leser :) Viele liebe Grüße --- Guten Tag Herr Dr. Bluni, ich hatte vor nunmehr 17 Jahren (1998) bei meinem FA eine Untersuchung auf Röteln machen lassen. Geimpft wurde ich im Kindesalter 1992, steht in meinem Impfpass, den ich glücklicherweise besitze. Nun bin ich schwanger und lese im meinem Mutterpass einen Röteln Titer von 1:64, was ja gut ist. Allerdings stammt dieser Wert laut Datum von 1998. Muss dieser nicht erneut geprüft/bestimmt oder kann ein so alter Wert übernommen werden? Viele liebe Grüße und danke für Ihre Hilfe von Sonnenseite1 am 05.05.2015

von Sonnenseite1 am 05.05.2015, 19:56



Antwort auf: Röteln Impfschutz

Hallo, Nein auch dann nicht, wenn eine solche Impfung erfolgt ist. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 06.05.2015



Antwort auf: Röteln Impfschutz

Ich würde einen Test auch auf eigene Kosten machen. Ist das ratsam?

von Sonnenseite1 am 05.05.2015, 20:01



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