Sehr geehrter Herr Doktor Bluni,
Von Januar 15 - April 15 war ich in ärztlicher Behandlung wegen eines Morbus Hodgkin. Ich bekam Chemotherapie und Bestrahlung. Seit August 2015 geh ich wieder Vollzeit arbeiten und habe keinerlei Einschränkungen. Wegen einer Portthrombose musste ich eine Zeitlang nach der Therapie noch Blutverdünner nehmen. Die Thrombose besteht weiterhin, birgt aber kein Risiko mehr.
Ich habe vor einer Woche positiv getestet.
Mir stellt sich die Frage ob ich von Grund auf eine Risikoschwangerschaft habe, also aufgrund meiner Vorgeschichte.
Ich bin im Aussendienst tätig und fahre 250-300 km pro Tag? Ist das zumutbar in ihren Augen oder sollte ein BV ausgesprochen werden?
von
Steffi2103
am 02.02.2017, 16:46
Antwort auf:
Risikoschwangerschaft nach Krebserkrankung?
Liebe Steffi,
1. hier ist sicherlich auch die Einstufung als Risikoschwangerschaft mehr als berechtigt.
2. entsprechende Studien zu der von Ihnen geschilderten Situation zeigen, dass auch mit einer Schwangerschaft das Risiko für ein Wiederauftreten nicht erhöht sein wird.
3. in aller Regel werden wir nach einer Chemotherapie oder Strahlentherapie eine Wartezeit von etwa einem Jahr empfehlen. Wenn dieses nicht ganz eingehalten wird, gibt es nach den bisher dazu vorliegenden Untersuchungen aber wenig Grund, sich zu sorgen. Natürlich hängt dieses immer auch ein wenig von den gewählten Substanzen und der Art der Bestrahlung ab. Dazu sprechen Sie bitte individuell mit dem betreuenden Onkologen
4. hier werden wir in jedem Fall empfehlen, engmaschig an den Onkologen angebunden zu sein und für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft sicherlich die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der dafür speziellen Zentren der Diagnostik einzubinden.
5. die Portthrombose ist in aller Regel anders einzuschätzen, als eine reguläre Thrombose größerer Gefäße zum Beispiel des Beines. Ob hier also, wie es sonst nach Thrombose empfehlen, eine Blutverdünnung im gesamten Verlauf der Schwangerschaft/Stillzeit zu empfehlen ist, besprechen Sie bitte noch einmal mit einer Gerinnungsambulanz.
6. die Bezirksregierung NRW zum Thema Außendienst folgendes:
"Die Beschäftigung werdender Mütter auf Beförderungsmitteln nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft ist unzulässig und führt somit zu einem generellen Beschäftigungsverbot......................Es kommt auch zur Anwendung bei der Tätigkeit als Verkaufsfahrerin oder Vertreterin für einen großen Bezirk., wenn ihre Fahrzeit mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmacht und somit der Gesamttätigkeit eine entscheidende Bedeutung gibt"
2. zu diesem Thema hat das Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg ein Merkblatt veröffentlicht, welches Sie Unter der Adresse
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16390/
abrufen können. Bitte fragen Sie dazu aber unsere Juristin, Frau Bader,
Liebe Grüße
VB
Quelle
Weibull, Caroline E., et al. "Pregnancy and the risk of relapse in patients diagnosed with Hodgkin lymphoma." Journal of Clinical Oncology 34.4 (2015): 337-344.
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 02.02.2017