Risikoschwangerschaft & beschäfigungsverbot ?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Risikoschwangerschaft & beschäfigungsverbot ?

Ich bin 31 Jahre und will gerne schwanger werden bzw ist es in Planung. Ich wollte mich im voraus informieren was auf mich / uns zukommen könnte. Ich nehme seit ca 2 Jahren L- thyroxin 75ug wegen einer Unterfunktion und da ich regelmäßig alle 6 Monate zur Kontrolle zum Radiologen muss wegen vorhandener Zysten die sich etwas vermehrt haben . Zum anderen bin ich vor ca. 8 Jahren operiert worden mittels konisation bei einem positiven pap 4b Abstrich. Zu meinem beruflichen Werdegang ich arbeite als Krankenschwester in der Chirurgie. Ich arbeite mit vielen krankheitsbildern ( visteral & adipositas Chirurgie )Infektionengefährdetendiere keimen /Erregern ( z.b. MRSA/ EDBL , chlostridien & co zusammen . Bin ich in dieser Hinsicht gefährdet schwanger zu werden, weil vor Jahren mein Frauenarzt dass zu mir meinte und ich bei einer Schwangerschaft ggf nicht mehr weiterarbeiten darf. Wie ist der heutige stand in bezug auf meinen Verlauf bzw wird es schwierig schwanger zu werden ? Darf ich weiterarbeiten? Ist dass risiko erhöht eine Frühgeburt zubekommen. Vielen Dank für eine Rückmeldung ihrerseits.

von Alexa8595 am 15.09.2016, 23:11



Antwort auf: Risikoschwangerschaft & beschäfigungsverbot ?

Hallo, 1. bezüglich der Schilddrüse werden wir empfehlen, schon vor der Schwangerschaft die Funktion durch den zuständigen Facharzt (Internist/Endokrinologe) einstellen zu lassen und dann im Fall einer Schwangerschaft durch diesen Arzt auch weiter überwachen zu lassen. 2. Frauen, die vor der Schwangerschaft eine Konisation hatten, haben rein statistisch ein höheres Risiko für vorzeitige Wehen und eine Frühgeburt. Es gibt hierzu jedoch keine einheitlichen Empfehlungen bezüglich einer abgestimmten Überwachung. Vielmehr ist hier dann ein individuelles Vorgehen sinnvoll, dass Sie dann bitte mit der behandelnden Frauenärztin/Frauenarzt abstimmen. 3. wieder die Vorgeschichte mit diesen beiden klinischen Situationen, noch die Tatsache, dass Sie als Krankenschwester in der Klinik arbeiten berechtigt dazu, ein pauschales Beschäftigungsverbot auszusprechen. demzufolge müssten dann ja alle Mitarbeiterinnen eines Krankenhauses prinzipiell ein Beschäftigungsverbot erhalten. Das ist natürlich nicht der Fall. 4. vielmehr gibt es die Vorgaben, wann ein solches ausgesprochen werden kann und was die Beschäftigung im Krankenhaus angeht, so können Sie sich hier an den Ausführungen des Gewerbeaufsichtsamtes des Landes Baden-Württemberg orientieren, die dazu für entsprechende Mitarbeiterinnen ein sehr informatives Schreiben herausgegeben hat. Zu finden ist es unter der Adresse http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf (DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN des Landes Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz, Merkblatt „Werdende Mütter im Krankenhaus“, Stand: April 2015, letzter Abruf:03.06.2016) Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.09.2016



Antwort auf: Risikoschwangerschaft & beschäfigungsverbot ?

Vielen dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

von Alexa8595 am 19.09.2016, 17:33



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