Frage: was muss ich nun tun?

Sehr geehrter Dr. Bluni, Ich bin in der 10 SSW und dies ist auch meine erste Schwangerschaft. Ich arbeite in der Altenpflege und habe mittlerweile mich vermehrt informiert ob mein Betrieb sich an Alles hält, da mein Betrieb sich vor der bekanntgabe der Schwangerschaft sich auch selten an gesetzte gehalten haben dies tun sie auch weiterhin nicht. Es wurde anscheinend eine Gefährdungsbeurteilung gemacht jedoch sah ich die nicht bisher und wirklich durch gesprochen wurde es nicht. Es ist nun so, ich hatte extra noch der Aufsichtsbehörde geschrieben was ich in der Pflege noch darf, laut Merkblatt für Geriatischen Einrichtungen eigentlich gar nichts mehr wo mit Pflege zu tun hat, Ich hatte bei Bekanntgabe der Schwangerschaft gefragt ob ich eine andere Tätigkeit machen könnte und habe auch zwei vorgeschlagen beide wurden abgelehnt, grad momentan habe ich einen BV bis 31.01.20 da es nun auf dem Wohnbereich einen keim gibt wo ich war, meine PDL wollte mich versetzten auf einem anderen Bereich jedoch gibt dort auch einen keim und sehr viele über die hälfte schwer leute wo zum mobilisieren sind, jedoch weigerte ich mich da meine PDL es nicht zu meinen Schutz und wohl nicht macht sondern da fehlt auch Personal. Daher gab ich meiner FA bescheid stellte den BV aus aber nur wegen Keim aber nicht weil der Beruf schwer ist und ich hätte auch nicht mehr weiter Pflegen dürfen laut Merkblatt von Geriatische Einrichtung von der Regierung. Ich hatte mittlerweile vermehrt Auseinandersetzungen mit meiner PDL jeden vorschlag lehnte sie ab, egal wie ich entgegen kam. Ich hab tatsächlichen langsam auch keinen Nerv mehr für all denn stress in kurzer zeit. Was soll ich nun tun? Der Betriebsarzt handelt um wohl vom Betrieb nicht vom AN bzw angestellten. vielen dank hoffentlich wissen sie eine lösung liebe grüße

von Isabella0001 am 20.12.2019, 21:07



Antwort auf: was muss ich nun tun?

Liebe Isabella, hier wird dann nur helfen, dass Sie sich an da örtliche Gewerbeaufsichtsamt wenden u. sich juristischen Rat einholen. Eine Vorabinfo zu solchen Fragen kann sicher schon unsere Rechtsanwältin, Frau Bader geben. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 21.12.2019



Antwort auf: was muss ich nun tun?

Was du tun kannst? - das Merkblatt genauer lesen. Da steht nämlich nicht drin, dass nicht mehr geht was mit Pflege zu tun hat. Und nicht jeder "Keim" bedeutet auch gleichzeitig, dass du auf der Station nicht mehr arbeiten darfst. - die Aufsichtsbehörde anrufen und das Problem schildern.

Mitglied inaktiv - 20.12.2019, 21:45



Antwort auf: was muss ich nun tun?

Der Arbeitgeber kommt in Teufels Küche wenn in der Schwangerschaft etwas passiert das durch die Arbeit verursacht wurde. Die beiden Altenpflegerinnen die ich kenne dürften außer schwer heben auf der Arbeit alles machen. Bist du dir bei diesem Merkblatt ganz sicher?

von velovos am 21.12.2019, 08:30



Antwort auf: was muss ich nun tun?

Rufe bei der Aufsichtsbehörde an, schildere denen das und bitte darum das die es sich vor Ort anschauen.

von Felica am 21.12.2019, 13:33



Antwort auf: was muss ich nun tun?

Hallo, Ich glaub die Frage wäre bei der Rechtsanwältin hier im Expertenforum angebracht gewesen. Ich kann ein bisschen aus Erfahrung berichten, allerdings wird Dir das nicht viel Mut machen fürchte ich. Ich habe jetzt einen 10-wöchigen Kampf hinter mir, mein AG scheint in etwa auf dem selben Niveau und Kenntnisstand wie Deiner zu sein. Letztendlich hatte meine FÄ gestern ein Einsehen und hat das BV aus medizinischen Gründen erteilt(Blutungen, Zwillinge, Hämatom, tiefliegende Plazenta). Aber auch sie wartete solange, weil das betriebliche BV Vorrang gehabt hätte, ich war bis gestern deshalb schon 3 Wochen im Krankengeldbezug. Ich habe mich wie Du zuerst an den AG mündlich gewandt. Dann an den BA und dann an das zuständige Amt. Es drehte sich im Kreis. Jeder spielte dem anderen den Ball zu, Ich fühlte mich im Stich gelassen. Nebenbei wiegelte sich die ganze Belegschaft auf, die geschlossen hinter mir stand; ich fühlte mich schuldig für diesen Kleinkrieg. Wichtig ist, dass Du Deine Bedenken dem AG schriftlich äußerst damit Du was in der Hand hast! Also eine e-Mail wo Du die Probleme aufzählst, welche Deiner Meinung nach in der Schwangerschaft unzumutbar sind am Arbeitsplatz mit Zeitfrist bis wann Du eine Antwort erwartest. Daraufhin muss der AG Dir ein Angebot machen. Wenn ihr verschiedener Meinung seit, muss der AG(eigentlich nicht Du) den BA hinzurufen. Wenn das alles nicht passiert schaltest Du die zuständige Behörde ein. Leider bekam ich da die Antwort: „wir haben ihren AG darüber aufgeklärt wie er eine Gefährdungsbeurteilung zu führen hat. Mehr können wir nicht tun“. In diesem Fall kannst Du da nur Sturm laufen und hartnäckig bleiben; ruf so oft an bis die deinen Namen nicht mehr hören können, denn wenn die nichts tun können wer dann? Ich kann verstehen, dass Du schon erschöpft bist davon. Leider gibt es keinen anderen Weg als diesen um für Dein Recht zu kämpfen. Liebe Grüße und ganz viel Kraft!

von Regenbogenmutti am 21.12.2019, 13:38



Antwort auf: was muss ich nun tun?

Ich möchte richtig stellen: der Arbeitgeber muss überhaupt kein "Angebot" machen, sondern nur mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen schaffen. Nicht mehr, nicht weniger. In deinem Fall war die Indikation ziemlich klar für ein ärztliches Beschäftigungsverbot gegeben. Dass die Frauenärztin zögerte, ist nicht die Schuld der anderen. Und solange du im Krankenstand bist, hat natürlich auch der Arbeitgeber gar keine Gelegenheit mir dir zu sprechen. Er darf dich aus dem Krankenstand nicht zur Arbeit bitten, auch nicht für solch ein Gespräch.

Mitglied inaktiv - 21.12.2019, 14:09



Antwort auf: was muss ich nun tun?

Liebe uriah, Dies ist eine Zusammenfassung der Geschehnisse bei mir. Ich hatte Kontakt mit meinem Arbeitgeber während der Krankschrift und war auch vor den 3 Wochen auf Arbeit. Ich nenne es „ein Angebot machen“ um den Arbeitsplatz gerecht anzupassen, weil ich es hätte widerlegen können. So wäre das in meinem Fall nötig gewesen. Der Unterschied zu Deiner Artikulierung ist mir nicht ganz klar, aber sei’s drum. Es gibt in meinem Arbeitsbereich keine klaren Richtlinien die befolgt werden können/müssen.Ich habe hier von meiner Erfahrung berichtet, so wie es sich bei mir ereignet hat. Eine „Richtigstellung“ finde ich in diesem Fall etwas seltsam. Auch mit dem medizinischen BV ist es nicht so klar wie Du es schilderst, da all diese Dinge sich hätten bessern können und eine Weiterbeschäftigung unter idealen Arbeitsbedingungen durchaus möglich gewesen wäre. Daher entsprach mein Zustand einer regulären Krankschrift. Sicher ist das streitbar, aber keinesfalls ein „klarer Fall“.

von Regenbogenmutti am 21.12.2019, 19:43