Ich möchte richtig stellen: der Arbeitgeber muss überhaupt kein "Angebot" machen, sondern nur mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen schaffen. Nicht mehr, nicht weniger. In deinem Fall war die Indikation ziemlich klar für ein ärztliches Beschäftigungsverbot gegeben. Dass die Frauenärztin zögerte, ist nicht die Schuld der anderen. Und solange du im Krankenstand bist, hat natürlich auch der Arbeitgeber gar keine Gelegenheit mir dir zu sprechen. Er darf dich aus dem Krankenstand nicht zur Arbeit bitten, auch nicht für solch ein Gespräch.
von uriah am 21.12.2019, 14:09 Uhr

- was muss ich nun tun? - Isabella0001 20.12.19, 21:07
- Re: was muss ich nun tun? - Dr. med. Vincenzo Bluni 21.12.19
- Re: was muss ich nun tun? - uriah 20.12.19
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- Re: was muss ich nun tun? - Regenbogenmutti 21.12.19
- Re: Regenbogenmutti - uriah 21.12.19
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