Hallo!
Ich habe noch eine Frage zu meinem Posting von gestern
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/Bakterielle-Infektion_337271.htm
Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort!
Sollte bei meiner Schwester nun vorsichtshalber zwischendurch dieser Abstrich zur Kontrolle auf neue Bakterien gemacht werden?
Oder wird immer erst solange gewartet, bis Beschwerden auftreten? Zumal meine Schwester ja eigentlich keine Beschwerden hatte, die auf eine Scheideninfektion hindeuten könnten.
Kann sie darauf bestehen, dass dieser Abstrich vorsichtshalber immer mal wieder gemacht wird um jegliches Risiko einer Fehl- / Frühgeburt auszuschließen?
Ihr erstes Kind kam schon als Frühchen zur Welt durch einen vorzeitigen Blasensprung in der 34. SSW !
Viele Grüße
von
JuniMama
am 29.06.2011, 10:42
Antwort auf:
noch einmal zur bakteriellen Infektion
Hallo,
1. wenn eine behandelte bakterielle Infektion vorliegt, macht es Sinn, etwa 7-14 Tage nach Ende der antibiotischen Behandlung einen Kontrollabstrich durchzuführen. Das kann und wird aber sicher immer nur die behandelnde Frauenärztin/Frauenarzt indizieren können.
2. Ein Anrecht auf bestimmte Untersuchungsverfahren kann sicher keine Patientin einklagen, wenn dieses nicht irgendwo vorgeschrieben ist.
3. eine Vorgeschichte mit vorzeitigen Wehen oder einer Frühgeburt bedeutet für eine neue Schwangerschaft, dass das Risiko für vorzeitige Wehen inklusive Frühgeburtlichkeit erhöht ist, wobei wir dieses zahlenmäßig nicht allgemein gültig benennen können.
Vor und in einer nachfolgenden Schwangerschaft ist deshalb die ausführliche Aufklärung und Information durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt über Ursachen, mögliche und sinnvolle Präventivmaßnahmen & Diagnostik umso wichtiger:
Dazu gehören die Ausschaltung von Risikofaktoren wie Rauchen und eine rechtzeitige Sanierung der Zähne beim Zahnarzt, da eine Zahnfleischentzündung oder Karies das Risiko für Frühgeburtlichkeit und ein Untergewicht bei den Kindern bekanntermaßen erhöhen. Diese Sanierung der Zähne wird am besten vor der Schwangerschaft durchgeführt. In der laufenden Schwangerschaft ist es ratsam, das genaue Vorgehen zwischen der Frauenärztin/Frauenarzt und Zahnärztin/Zahnarzt abzustimmen.
In der laufenden Schwangerschaft ist es dann sinnvoll, eine bakterielle Besiedlung der Scheide auszuschließen und dieses ggf. durch PH-Wert-Kontrollen zu ergänzen. Die prophylaktische Einnahme von Magnesium kann zur Beruhigung der Gebärmutter beitragen.
Um die 23. Schwangerschaftswoche kann das Ausmessen der Gebärmutterhalslänge im vaginalen Ultraschall Hinweise auf Frühgeburtsbestrebungen geben.
das für Ihre Schwester sinnvollste Vorgehen stimmt sie am besten über ihre Frauenärztin/Frauenarzt und ggf. zusammen mit einem Perinatalzentrum ab, denn in einigen Fällen kann es geboten sein, die Schwangere schon sehr früh um die 10.-12.SSW dazu dort vorzustellen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 29.06.2011