Frage: Neue Richtlinien zur Geburtseinleitung?

Guten Tag, Herr Dr. Bluni! Meine Frauenärztin meinte heute, es gäbe seit ca. 2-3 Monaten neue Richtlinien zur Geburtseinleitung. Meine beiden Schwangeschaften bisher wurden 6 bzw 10 Tage über ET eingeleitet. In dieser Schwangerschaft habe ich ziemlich wenig Fruchtwasser. Wie genau sind die Bestimmungen? Vielen Dank für Ihre Mühe!! Mit freundlichen Grüßen weihnachtsstern

Mitglied inaktiv - 11.05.2010, 11:19



Antwort auf: Neue Richtlinien zur Geburtseinleitung?

Hallo, die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. hat im Februar 2010 die Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung in einer S1-Leitlinie neu gefasst: Die Empfehlung zur Überwachung des Feten ab 40+0 SSW beinhaltet dabei: -eine Ultraschalluntersuchung mit Bestimmung der Maße und des Gewichtes des Feten und Fruchtwassermenge. Die Bestimmung sollte am Termin erfolgen, sofern nicht innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen zuvor eine Ultraschalluntersuchung stattgefunden hat. Diese dient dem Ausschluss einer chronischen Plazentainsuffizienz mit Wachstumsminderung -in 3-täglichen Abständen soll die sonographische Bestimmung der Fruchtwassermenge erfolgen. Die Überprüfung der Herzaktion des Feten kann durch die Registrierung eines Ruhe-CTGs vorgenommen werden. -bei geburtshilflich reifem Befund (Bishop Score > 6) ist eine Geburtseinleitung eine mögliche Option, sofern die Schwangere den Wunsch hierzu äußert. Diese Leitlinie sagt, dass somit gewichtige Gründe bestehen, allen Schwangeren die Einleitung möglichst bald ab 41+0 SSW zu empfehlen Bei der Aufklärung der Eltern sollte jedoch beachtet werden, dass die Risikoerhöhung hinsichtlich perinataler Mortalität bei abwartendem Verhalten nach 41+0 SSW zwar signifikant ist, sich die absoluten Zahlen aber immer noch in einem sehr niedrigen Bereich bewegen. Wird nach 41 SSW abgewartet, so bedarf es der sorgfältigen Aufklärung über die entsprechenden Risiken von Mutter und Kind. In diesem Zeitraum erfolgt die Überwachung 2-3-täglich durch Beurteilung der Fruchtwassermenge und durch das CTG Quelle: http://www.dggg.de/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 11.05.2010



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