Frage: negativer Toxoplasmosetest

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, mein Toxoplasmosetest ist negativ ausgefallen obwohl ich mit Katzen aufgewachsen bin. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was ist Lebensmitteltechnisch erlaubt was verboten? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen! DANKE

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 07:15



Antwort auf: negativer Toxoplasmosetest

Hallo Steffi, 1.hat die Schwangere einen negativen Toxoplasmosetiter (IgG & IgM negativ), weil sie wohl nie eine Auseinandersetzung mit dem Erreger hatte und damit keinen Schutz, sollte man ihr empfehlen, sich nicht nur um so mehr an die Empfehlungen zur Vermeidung einer Infektion zu halten, sondern diesen Titer nach etwa 8-10 Wochen nochmals kontrollieren zu lassen, da sie sich ja theoretisch in der Zwischenzeit infiziert haben könnte, und man dann noch früh genug dran wäre für eine antibiotische Behandlung, um Folgen für das Ungeborene zu vermeiden. Dabei reicht zunächst die Bestimmung des IgG völlig aus. Hat die Patientin einen positiven Titer (IgG positiv, aber IgM negativ), sprich Schutz (es fand in der Vergangenheit irgendwann mal eine Auseinandersetzung mit den Erregern statt), dann muss man dieses nicht mehr kontrollieren. 2. Für Toxoplasmose-negative Schwangere gilt: - Kein Genuss von rohem oder blutigem Fleisch (Beefsteak, Tartar). - Kein Kontakt mit Katzenkot und Katzenkistchen (außer mit Gummihandschuhen). -Junge Kätzchen meiden (diese scheiden besonders viele Parasiten aus). - Die Katze soll, wenn möglich, nicht draußen jagen gehen. Auch der Katze soll nur gekochtes Fleisch gefüttert werden. Das Katzenkistchen mit heißem Wasser desinfizieren. - Bei Gartenarbeit Handschuhe tragen, Hände von Augen, Nase und Mund fernhalten und anschließend gut abwaschen. Sowohl im Garten als auch in Sandkästen von Kindern findet sich häufig Katzenkot. - Beim Zubereiten von rohem Fleisch Augen, Nase oder Mund mit den Händen möglichst nicht berühren. Hände anschließend gut abwaschen. Rohes Obst und Gemüse immer gut abwaschen. Abgetötet werden die Erreger durch Braten oder Pasteurisieren. Bei einer Temperatur von 67 Grad Celsius sterben auch Dauerstadien in Gewebszysten innerhalb von 1-2 Minuten ab. Das Tieffrieren hat zwar auch einen abtötenden Effekt, dieses alleine reicht jedoch nicht aus, das gefrierresistente Stämme vorkommen. Aus diesem Grund sollte Fleisch mindestens acht Stunden bei -20 C durchgefroren sein, um eine Abtötung der Toxoplasmen zu erreichen. Eine Impfung oder bewusste Infektion ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit einem Merkblatt zur Toxoplasmose unter der Adresse http://www.bfr.bund.de/cm/238/verbrauchertipps_schutz_vor_toxoplasmose.pdf VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 29.04.2010