Hallo,
ich bin nun in der 6. SSW und würde vom Arbeitgeber direkt ein BV bekommen, wenn ich die Schwangerschaft verkünden würde. Arbeite in der Pflege mit geistig Behinderten und muss täglich Leute heben und auch wickeln usw.
Nun will ich aber eigentlich grundsätzlich warten mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis die kritischen 12 Wochen rum sind.
Denn wenn dann doch was schief geht und ich bereits im BV bin und dann aber nach 3 Wochen wieder zurückkommen muss wegen einer Fehlgeburt (denn es kann ja noch soooo viel passieren...)... das will ich mir gar nicht vorstellen. Aber es wäre auch hart wenn dann alle Kollegen über die Fehlgeburt Bescheid wüssten. Wozu raten Sie mir? An sich wäre ich natürlich auch froh noch ein wenig zu arbeiten und wenn die Zeit, die ich mich zu Hause "langweilen" muss möglichst kurz wäre. Aber der Arbeitgeber sieht es bei uns grundsätzlich vor ein BV zu erteilen.
Vielen Dank im Voraus!
von
Nichtnocheinname
am 07.12.2014, 01:48
Antwort auf:
Mit dem Beschäftigungsverbot/der Bekanntgabe warten bis die 12 Wochen rum sind!?
Hallo,
tja, hier kann ich Ihren Konflikt sehr gut verstehen und deshalb ist es am besten, wenn Sie dieses für sich nach Ihrem "Bauchgefühl" entscheiden, wenn wir auch prinzipiell empfehlen werden, sich solcher Belastungssituationen in der Schwangerschaft zu entziehen oder sie eben zu vermeiden, was der Arbeitgeber ja beabsichtigt.
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 07.12.2014
Antwort auf:
Mit dem Beschäftigungsverbot/der Bekanntgabe warten bis die 12 Wochen rum sind!?
Mir gings damals genauso wie dir - arbeite auch in der Pflege. Ich habs damals gleich gesagt aus den gründen, daas mir die Gesundheit des kleinen wichtiger war. Bin seit der 4.ssw daheim und die zeit kriegt man echt iwie rum. Gerade schweres heben sollte man vermeiden und die Keimbelastung. Genaueres dazu ist im Beschäftigungsverbot im Mutterschutzgesetz geregelt. wichtig ist vor allem die Bestimmung aller Titer ob du immun bist gegen ringelröteln, Röteln usw.
Ich drück dir die Daumen für eine gut verlaufendene Schwangerschaft :)
Ps. BV wurde bei mir mit den Herztönen ausgestellt in der 7. Ssw. Bevor war ich krank geschrieben.
Liebe grüße, Kira
von
Kira0815
am 07.12.2014, 08:59
Antwort auf:
Mit dem Beschäftigungsverbot/der Bekanntgabe warten bis die 12 Wochen rum sind!?
Hi,
zwingen kann dich natürlich niemand es sofort zu sagen. Möchte dir nur kurz mein Erlebtes vom Januar erzählen.
Ich arbeite im Rettungsdienst und wollte es auch erst nach 12 Wochen bekannt geben, wegen der Übelkeit habe ich mich dann aber anders entschieden und mir das Ziel gesetzt, die Silvesternacht noch zu arbeiten, damit niemand einspringen muss und dann am 02.01. zum Chef zu gehen. So habe ich es auch gemacht. Der vorletzte, besoffene Patient hat mir dann in den Unterleib geboxt. 2 Wochen später hab ich erfahren, das mein Baby tot ist. Die Plazenta hat sich vermutlich durch den Schlag gelöst. Im Mai habe ich es dann sofort gesagt. Wenn man wieder anfängt, weil etwas passiert ist, ist es immer Mist. Aber ich mache mir jetzt noch Vorwürfe.
LG
von
mkr1102
am 07.12.2014, 10:36
Antwort auf:
Mit dem Beschäftigungsverbot/der Bekanntgabe warten bis die 12 Wochen rum sind!?
Hallo,
Ich habe es direkt gesagt und hatte leider eine Fehlgeburt. Meine Kollegen wissen davon, aber das ist nicht schlimm. Eine Fehlgeburt kann jeden treffen und ich hätte es mir nicht verziehen, wenn durch die Arbeit etwas passiert wäre. Ich bin nunwieder schwanger und hab amTag des positiven Test BV bekommen.
Lg
von
Hasenbande
am 07.12.2014, 11:26
Antwort auf:
Mit dem Beschäftigungsverbot/der Bekanntgabe warten bis die 12 Wochen rum sind!?
Ich danke euch für die vielen Antworten... morgen habe ich meinen ersten Termin bei der FA und werde mal abwarten was sie sagt! Ich tendiere im Moment auch eher dazu schon sofort ins BV zu gehen. Dann warte ich einfach auf den Mutterpass und gehe solange noch hin. in zwei Wochen hab ich eh erstmal Weihnachtsferien :)
von
Nichtnocheinname
am 08.12.2014, 23:00