Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
in meiner Stadt erkranken aktuell immer mehr Menschen an Masern und es gibt auch immer mehr Verdachtsfälle. Nun habe ich bemerkt, dass ich in meiner Kindheit nur eine Impfung gegen Masern bekommen habe und die Krankheit auch nicht hatte, somit bin ich nicht geschützt.
Beruflich bin ich viel in öffentlichen Einrichtungen (auch Schulen) unterwegs und ich bin stark verunsichert, ob ich mich weiterhin diesem Risiko aussetzen soll oder erst wieder arbeiten gehen soll, wenn sich die Masernsituation beruhigt hat.
Wie sieht ihre Einschätzung diesbezüglich aus?
Vielen Dank,
eine August2019-Mama
von
mum_to_be_aug19
am 24.04.2019, 11:00
Antwort auf:
Masernrisiko - kein Schutz in der Schwangerschaft
Hallo,
in dem Fall empfehle ich Ihnen, über den Hausarzt zunächst einmal den Immunstatus überprüfen zu lassen, um dann bei fehlender Immunität mit der Frauenärztin und dem Arbeitgeber über die Situation individuell zu sprechen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 24.04.2019
Antwort auf:
Masernrisiko - kein Schutz in der Schwangerschaft
Da du ja einmal geimpft wurdest, kann es sehr gut sein, dass du einen Schutz hast! Lass deinen Maserntiter beim Hausarzt bestimmen.
von
3wildehühner
am 24.04.2019, 13:17
Antwort auf:
Masernrisiko - kein Schutz in der Schwangerschaft
Solange die Masern nicht an der jeweiligen Schule ausgebrochen sind, besteht kein Tätigkeitsverbot bei unklarer Immunität.
Eine einmalige Masernimpfung bietet in 91% der Fälle einen Schutz durch Antikörper, sagt das Robert-Koch-Institut. Wenn du sicher gehen willst, kannst du beim Betriebsarzt den Immunstatus per Serologie bestimmen lassen. Eigentlich wäre es Aufgabe deines Arbeitgebers, sich darum zu kümmern. Was viel wichtiger wäre, ist eine Rötelnimmunität. Am besten eine doppelt dokumentierte Rötelnimpfung. Wenn du keine Rötelnimmunität hast, darfst du beruflich nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Mitglied inaktiv - 24.04.2019, 14:26
Antwort auf:
Masernrisiko - kein Schutz in der Schwangerschaft
.... ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Also muss mindestens die Laborrechnung selber bezahlt werden.
Über den Betriebsarzt würde der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Kosten übernehmen.
Mitglied inaktiv - 24.04.2019, 21:31