Frage: mal ne ganz andere Frage!

Ich lebe in Nordirland und bin da nicht durch eine Krankenversicherung sondern eine Sozialversicherungsnummer versichert, wodurch mir ärztliche Behandlung zusteht. Nun bin ich in Deutschland und aus unerwarteten Gründen, muss ich ca. einen Monat länger bleiben. Ich bin in Deutschland aber nicht Kranken versichert und da es in Nordirland üblich ist, dass man erst ab der 12. SSW eine Ultraschalluntersuchung bekommt, habe ich bisher keine gehabt. Wenn ich also darauf warte, bis ich zurück gehe, werde ich in der 19. SSW sein und es ist nicht nur die Neugier, sondern auch die Sorge um mein Ungeborenes. Wissen Sie was mir zusteht, als deutsche Staatsbürgerin, ohne eine Krankenversicherung, im Falle einer SS? Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus!

von excitedmum2b am 14.03.2012, 19:45



Antwort auf: mal ne ganz andere Frage!

Hallo excited mum, hier ist die Situation ganz eindeutig: sofern Sie keine Krankenversicherung in Deutschland haben, gelten Sie als Selbstzahlerin, was bedeutet, dass Sie jegliche medizinischen Maßnahmen aus privaten Mitteln erstatten müssten, sofern Sie keine gesetzliche Versicherung aus einem anderen Land oder eine private insurance hätten. Das heißt weiterhin, dass jeder Arzt Ihnen eine Rechnung für erbrachte Leistungen gemäß Gebührenordnung (GOÄ) stellen wird. Ich kann Ihnen aber aus eigener Erfahrung sagen, dass die Beträge weit unter denen in GB liegen. Da aber fast alle Praxen an Selbstzahlern oder privat versicherten Patientinnen ein nicht unerhebliches Eigeninteresse haben, werden Sie sicherlich mit der Praxis im Vorfeld (!) über die Rechnungsstellung, den Multiplikationsfaktor und die voraussichtliche Summe sprechen u. verhandeln können. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 15.03.2012