Kleiner Zuckertest mit vorheriger Nüchternwertbestimmung?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Kleiner Zuckertest mit vorheriger Nüchternwertbestimmung?

Lieber Dr. med. Vincenzo Bluni, am Freitag steht bei mir der Zuckertest an. Ich hab mich für den kleinen entschieden, jedoch soll ich trotzdem nüchtern erscheinen, da meine Frauenärztin auch den Nüchternwert erhalten möchte. Dann gibts die 50g Lösung und nach einer Stunde eine erneute Blutabnahme. Dieses Vorgehen hab ich sonst nirgendwo gehört. Entweder ist es der kleine Test, bei dem man vorher essen darf, die Lösung trinkt und einmal Blut abgenommen bekommt oder es ist der große Test, bei dem man nüchtern kommt, Blut abgenommen bekommt, die Lösung trinkt und nach einer sowie nach 2 Stunden erneut Blut abgenommen bekommt. Ich hätte gerne Ihre Einschätzung zu diesem Vorgehen macht es Sinn? Es ist quasi eine Mischform aus kleinem und großem Zuckertest. Ich muss zugeben dass mir 2-3 Blutabnahmen nüchtern auch etwas Magenschmerzen bereiten (klar, wenn es nötig ist, mach ich da natürlich, also falls der kleine Test auffällig wäre und ich den großen eh machen müsste). Was meinen Sie? Kann ich auf den "normalen" kleinen Test bestehen oder macht das sogar total Sinn, wie meine Frauenärztin es vorgeschlagen hat? Ich freue mich sehr auf Ihre Rückmeldung! Viele liebe Grüße! Aprilmama 2020

von Aprilmama2020 am 10.12.2019, 11:02



Antwort auf: Kleiner Zuckertest mit vorheriger Nüchternwertbestimmung?

Hallo, Das ist in der Tat ein Vorgehen, wie es eigentlich in den Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgesehen ist. Die Patientin brauchte für diese Untersuchung nicht nüchtern zu sein. Ansonsten wäre für die Bestimmung des Nüchtern-Blutzuckers notwendig, dass die Patientin etwa 9-12 h vorher nüchtern war. Und dann muss der Wert dann auch unter standardisierten Laborbedingungen (Entnahme aus der Vene und Bestimmung des Wertes in einem Labor und nicht mit dem Blutzuckermessgerät) festgelegt werden. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.12.2019