Frage:
Da haben Sie mich wohl missverstanden, denn ich wurde eben nicht behandelt. Genau darauf richtete sich ja meine erste Frage letztendlich - ob ich hätte therapiert werden müssen (weil ich eben nicht behandelt wurde).
Ich stimme Ihnen zu, das wäre wirklich absurd, wenn ich Antibiotika eingenommen hätte, ohne zu fragen wofür.
Wie ich aber rauslesen kann, kann man es im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen anhand dieser Werte (scheinbar niemand, bis auf meinen neuen Gyn)
Deshalb Danke trotzdem und viele Grüße
von Gigi T. am 14.12.2019, 17:42 Uhr

Antwort:
Fragliche Toxoplasmoseinfektion in vorheriger Schwangerschaft
Hallo,
1. doch, dazu kann dann ggf. ein erfahrenes Labor etwas sagen u. hier ist dann der Frauenarzt zuständig, das mit diesem Labor zu klären.
2. die Alternative ist, dass Sie diese mit den Werten selbst in die Hand nehmen.
3. im Vorfeld sollten Sie dieses aber erst noch einmal in Ruhe mit dem Frauenarzt aufrollen
4. ist das Kind seitens seiner Entwicklung, des Hörvermögens und der Neurologie völlig unauffällig, weiß ich nicht so richtig, wozu das führen soll
Beste Grüße, VB
von Dr. med. Vincenzo Bluni am 15.12.2019
Antwort auf:
Klarstellung zu meinem Post v. 13.12 „Toxoplasmose Auswertung“
Er hat das zwar wohl falsch verstanden, seine Antwort war aber eindeutig und diese Info ändert an der Antwort nichts.
von velovos am 14.12.2019
Antwort auf:
Klarstellung zu meinem Post v. 13.12 „Toxoplasmose Auswertung“
@velovos
Deshalb habe ich ich keine weitere Frage gestellt, sondern es „Klarstellung“ genannt. Denn, wenn ich falsch verstanden werde, möchte ich es auch richtig stellen. Liegt im Naturell des Menschen, nicht als Geschichtenerzähler hingestellt zu werden. Ich habe die Antwort von Dr. Bluni auf meinen ersten Post schon verstanden, da hat dein Statement wirklich nichts zu beigetragen. Oder wolltest du dich jetzt profilieren, indem du meinst, du wärst die Einzige, die die Antwort verstanden hat?
@Dr. Bluni
Vielen Dank nochmal für Ihre genommene Zeit. Tiefer bohren muss ich jetzt nicht GsD. Mir hat Ihr Urteil aber schon geholfen, dass die Aufkleber mit den Werten allein einfach zu wenig Aussagekraft haben
LG
von Gigi T. am 15.12.2019

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