Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
ich bin zum ersten Mal schwanger und in der 5./6. SSW. Heute habe ich vom FA erfahren, dass ich keine Rötelnimmunität habe (Wert: < 3 IE/ml, IgM: negativ). Da ich Lehrerin (5. bis 12. Klasse) bin, mache ich mir Sorgen, ob ich evtl. ein Berufsverbot benötige. Mein FA hat dies eher verneint und gemeint, dass man sich eh nicht 100% schützen kann.
Was empfehlen Sie mir?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
von
Tinastern26
am 12.11.2013, 19:56
Antwort auf:
Keine Rötelnimmunität
Hallo Tina,
Richtig ist, dass für Grundschullehrerinnen, Mitarbeiterinnen eines Kindergartens oder ähnliche Einrichtungen für die Schwangerschaft sehr ähnliche Empfehlungen und Vorschriften gelten.
Und hier sehen viele öffentliche Arbeitgeber sehr strenge Vorgaben vor. Das bedeutet wenn zum Beispiel keine Immunität gegenüber den Röteln vorliegt, dass dann schon seitens des Arbeitgebers ein – gegebenenfalls temporäres - individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.
Niedergeschrieben sind die Vorgaben zur Schwangerschaft im Mutterschutzgesetz, in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz – MuSchArbV und in der Biostoffverordnung.
Sprechen Sie sich deshalb bitte mit Ihrem Arbeitgeber darüber, ab, denn weiß ganz sicher, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist.
Vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin gibt es zu dieser Frage ein sehr interessantes und informatives Merkblatt zum Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Dieses können Sie unter der folgenden Internetadresse selbst nachlesen
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lagetsi/merblaetter/kinder.pdf?start&ts=1377856637&file=kinder.pdf
Viele Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 12.11.2013