Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Guten Morgen Dr. Bluni. Ich bin aktuell in der 9+5 Woche schwanger. Es ist meine zweite Schwangerschaft. Bei der ersten vor 4 Monaten hatte ich eine Fehlgeburt in der 10. Woche. Genau wie bei der ersten Schwangerschaft habe ich dieses mal auch von Beginn an immer ein neues hämatom in der Gebärmutter und dadurch natürlich Blutungen. Bei der ersten Schwangerschaft wurde ich nicht krank geschrieben, da war mir auch noch nicht bewusst dass man sich nicht anstrengen sollte mit einem hämatom. Jetzt bei der zweiten Schwangerschaft lag ich 2 Wochen im Krankenhaus um bettruhe zu bewahren. Laut den Ärzten dort das beste was man machen sollte bei einem hämatom. Nach der Entlassung bin ich zu meiner Ärztin j d fragte wegen eines Beschäftigungs Verbot. Sie sieht da medizinisch aber keinen Grund und seit einigen Jahren dürfen die Ärzte das wohl so auch nicht mehr. Ich bin zur Zeit echt ratlos und sprachlos dass sie keinen medizinischen Grund sieht. Ich arbeite im Einzelhandel und habe dort zu 90% mit der warenannahme und ware verräumen zu tun. Heißt 6,5-8 Stunden stehen und schwer heben schieben oder ziehen. Ich muss dazu sagen dass ich 2012 die Diagnose endometriose 4. Grades bekommen habe und seit dem 5 mal operiert wurde. Ich bin froh dass es überhaupt geklappt hat mit der Schwangerschaft. Ich würde gerne wissen wie sie die Situation einschätzen. Dass mein AG mir ein Beschäftigungs Verbot geben kann das ist mir bewusst. Aber ich hätte gerne ihre Meinung was die Schwangerschaft angeht (fehlgeburt, hämatom erste Schwangerschaft, jetzt wieder hömatom) Liebe Grüße Paula

von Pauletta1308 am 03.06.2019, 09:39



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Hallo, Hier sind die juristischen Vorgaben schon relativ eindeutig: für ein solches Beschäftigungsverbot darf aktuell keine Erkrankung vorliegen oder Erkrankungssymptome. Das ist hier aber der Fall. Genau beschrieben finden Sie dieses in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot. Zusammengefasst ist es dann möglich, ein solches Beschäftigungsverbot auszustellen, wenn es am Arbeitsplatz Bedingungen gibt, die ganz offensichtlich gegen die Vorgaben im Mutterschutzgesetz verstoßen und bei denen der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 03.06.2019



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Deine Ärztin kann dich krank schreiben, du bist ja im Prinzip durch die Schwangerschaft und eben die Probleme nicht arbeitsfähig, also ein Fall für eine Krankschreibung.... Ein Beschäftigungsverbot erteilt in aller Regel der Arbeitgeber, wenn er dir keinen geeigneten Arbeitsplatz laut den Mutterschutzrichtlinien anbieten kann.... damit hat der Arzt nichts zu tun, höchstens ein Betriebsarzt...

von Kasi88 am 03.06.2019, 10:16



Antwort auf: Kein Beschäftigungsverbot trotz Blutungen

Wenn du arbeitsunfähig bist, dann gibt das eine AU vom Arzt. Deine Probleme werden ja nicht durch die Arbeit ausgelöst, sondern liegen in deiner gesundheitlichen Konstitution. Was die schwere Arbeit angeht, ist dein AG verpflichtet, dir mutterschutzgerechte Tätigkeiten zuzuweisen, sobald du ihm die Schwangerschaft bekannt gibst. Heben, Tragen, bewegen von Lasten bis 5 kg regelmäßig, bis 10 kg gelegentlich. Stehen ist mutterschutzrechtlich kein Problem, zumindest nicht in den ersten 5 Monaten. Zumal du gar nicht auf der Stelle stehst, sondern herumgehst. Bewegung ist doch eigentlich gesundheitsfördernd. Und wenn es dir zuviel wird, darfst du ja jederzeit eine Pause, sogar im Liegen, nehmen.

Mitglied inaktiv - 03.06.2019, 14:31



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