Frage:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Hallo,
Ich bin momentan in der 14ssw. und leide seit 5 Wichen unter starker Übelkeit mit Erbrechen. Aktuell wird diese mit Vomex behandelt.
Ich arbeite als Krankenschwester in der Anästhesie und soll im Op auffüllen (Spritzen, Kanülen etc.) Des weiteren bin Cytomegalie negativ...in unserem Op werden fast jeden Tag Kinder operiert.
Nun meine Frage, ich bin aufgrund der Übelkeit nicht in der Lage meine Arbeit zu gehen. Und unter Vomex finde ich es grenzwertig. Der weitern mache ich mit sorgen bzgl. CMV ich habe zwar keinen direkten Kontakt, mache mir trotzdem sorgen. Mein Gyn.will mir lein BV geben, weil er eine Diagnose braucht z.B. Diabetes, Hypertonus etc. hyperemesis gravidarum reicht für ein BV nicht aus.
Stimmt das?
Vielen lieben für ihre Antwort,
Liebe Grüße
von
Lindiiiiii
am 24.02.2020, 20:39
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Hallo,
ja, denn eine Erkrankung schließt ein Beschäftigungsverbot aus. Hier kann es nur eine Krankschreibung geben.
Davon unbenommen bleiben Bedingungen am Arbeitsplatz, wie Infektionsschutz, für die der Arbeitgeber Sorge tragen muss u. er ist gehalten, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.
Hier kann es möglich sein, ein Beschäftigungsverbot zu erwirken, wenn kein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
Näheres dazu kann sicher unsere Juristin, Frau Bader ausführen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 25.02.2020
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Wenn du nicht arbeiten kannst mußt du krankgeschrieben werden.
Bei umsichtigem Arbeiten besteht bei den beschriebenen Tätigkeiten keine Infektionsgefahr.
von
Andrea6
am 24.02.2020, 21:11
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Hallo,
Ich hatte am Anfang Hyperemesis und lag 4 Wochen damit im Krankenhaus. Ich habe auch erstmal Keim BV bekommen, wollte ich aber auch nicht. Ich war insgesamt 10 Wochen krank geschrieben. Nachdem mein Kreislauf etc. Danach immer noch nicht besser waren und ich dazu noch eine Arbeitsstrecke von je 1- 1 1/2 Stunden hatte, habe ich dann ein Teil-BV bekommen (konnte von zuhause arbeiten).
Also die reine Übelkeit mit Erbrechen am Anfang der Schwangerschaft bringt dir kein BV. Meistens hört es ja auch zum 2. Trimester auf und man kann wieder arbeiten. Also lass dich lieber krank schreiben...
Lg.
von
HelenaGo
am 25.02.2020, 10:17
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Das Problem ist das ich ab 6 Wochen krankschreiben, doch Krankengeld bekomme. Und ich mir das leider finaziell nicht erlauben kann.
von
Lindiiiiii
am 25.02.2020, 10:53
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Ob AU oder BV ist aber kein Wunschkonzert!
Da würde dann jede Schwangere eine AU “nehmen”.
Das geht aber glücklicherweise nicht.
Wenn dein Geld nicht reicht, kannst du prüfen lassen, ob dir aufstockende Leistungen zustehen.
von
3wildehühner
am 25.02.2020, 15:16
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Es war nur eine Frage ob das stimmt das hyperemesis gravidarum keine Diagnose für ein BV ist. Das dies alles kein Wunschkonzert ist war mir bis jetzt nicht klar, Vielen lieben dank für deine Antwort :-)
von
Lindiiiiii
am 25.02.2020, 17:34
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot
Wenn du dir das Krankengeld nicht leisten kannst, dann bekommst doch mit dem Elterngeld auch ein Problem.
von
Felica
am 25.02.2020, 18:01