Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, Vielen Dank erstmal für die letzte Antwort. Sie hatten uns damit sehr geholfen, bis jetzt war auf dem US alles in Ordnung, die 2 kleinen Leben, man sieht den Herzschlag aber man sieht leider auch ein Kleines Blutungsecho, was aber wohl nicht ganz so schlimm ist, laut FÄ. Da meine Frau bereits 34 ist, wir Zwillinge erwarten und es mit den Blutungen so extrem war, wäre das für mich ein Grund für ein individuelles Beschäftigungsverbot. Leider hat ihre FÄ dem nicht zugestimmt, sondern nur gesagt, solange es blutet, ja, danach kann sie wieder ganz normal arbeiten gehen. Aber hat Sie nicht ein Anrecht darauf, dass Sie bei solchen Punkten zu Hause bleiben darf? Und was können wir machen, damit wir solch eine Bescheinigung bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von cm-ih am 23.08.2018, 05:27



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. unter der Adresse https://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/beschaeftigungsverbot.htm finden Sie die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot relativ gut und allgemein beschrieben 2. dem es dann zu entnehmen, dass bei Krankheit Situation, wie zum Beispiel Blutungen nur eine Krankschreibung möglich ist 3. ansonsten müssen natürlich am Arbeitsplatz gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt seien und der Arbeitgeber darf darüber hinaus nicht in der Lage sein, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 23.08.2018



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Huhu! Leider ist das mit dem BV nicht mehr so einfach, da gibt es bestimmte Regel, wann ein BV gemacht wird und wann nicht. In eurem Fall sind es JETZT die Blutungen, allerdings ist nicht abzusehen, ob das bis zum Ende der Schwangerschaft auch so bleiben würde - das kann sich ja ändern! Deswegen kein BV. Zunächst kann deine Frau sich krank schreiben lassen, im blödesten Fall bekommt sie dann irgendwann Krankengeld, was natürlich etwas weniger Geld bedeutet, aber da müsstet ihr dann durch. Aber ich behaupte mal, dass bei einer Zwillingsschwangerschaft früher oder später der Punkt erreicht sein wird, an dem es einen Grund für das BV gibt. Natürlich muss sie mit Blutungen o.Ä. nicht arbeiten gehen. Das „ Anrecht“ auf ein BV hat sie allerdings nicht in diesem Fall, sondern dafür gibt es eben eine Krankschreibung! Wenn das nächste Problem oder wieder Blutungen auftreten, dann kann sich deine Frau natürlich wieder krank schreiben lassen. Sofern bei der Krankschreibung dann nach 6 Wochen (?? da müsstet ihr euch selber noch informieren, ich bin mir nicht sicher, ob die Zeitangabe noch stimmt) eine andere Diagnose/Grund steht, rutscht sie auch nicht so schnell ins Krankengeld. Viel Glück euch!

Mitglied inaktiv - 23.08.2018, 11:28



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Bei Blutungen dürfte eine AU wahrscheinlicher sein. Einfach weil man für ein BV die Voraussetzungen haben muss arbeitsfähig zu sein. Nur der Job den die Frau ausübt gefährdet wie oder das Kind. Simpel ausgedrückt. Deshalb wohl die Aussage des Arztes das er kein BV ausstellt. Zwillinge an sich sind kein Grund für ein BV.

von Felica am 23.08.2018, 13:06



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@Felicia: Nein, was du meinst, ist das geberelle BV, wenn der Arbeitsplatz nicht den Mutterschutzeichtlinien entspricht und vom Arbeitgeber kein alternativer Arbeitsplatz angeboten werden kann. Beispiel: Krippen-Erzieherin ohne Immunschutz gegen CMV oder auch in der Kranken-/Altenpflege/bei der Arbeit mit behinderten Menschen und unter Umstäbden auch, wenn msn im Labor oder einer Arztpraxis arbeitet. Das generelle BV wird dann vom Betriebsarut o.Ä. ausgesprochen. Die Gründe für individuelles BV sind bestimmte Komplikationen in der Schwangerschaft, wodurch es ein erhöhtes Risiko für Mutter/Kind gibt und es absehbar ist, dass die Komplikation die gesamte Schwangerschaft bestehen wird. Zum Beispiel bei schwerer Schwangerschaftsdiabetes oder wenn die Plazenta vor dem Muttermund liegt. Für das individuelle BV ist der Frauenarzt oder evtl. der Hausarzt zuständig.

Mitglied inaktiv - 23.08.2018, 15:37



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Nein, auch beim individuellen BV muss der Arbeitsplatz einen direkten Zusammenhang haben. Der Unterschied ist, das generelle spricht der AG aus weil er keinen geeigneten Arbeitsplatz hat. Beim individuellen hat die Schwangere einen eigentlich geeigneten Arbeitsplatz, aber sie kann die Arbeit an sich trotzdem nicht ohne Gefahr ausüben, weshalb der Arzt es ausspricht. Ist man dagegen arbeitsunfähig für jegliche Arbeit, ist das ein Indix für eine AU.

von Felica am 23.08.2018, 21:17



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/content-downloads/Artikel_zu_%C2%A7_3_MuSchG.pdf

von Felica am 23.08.2018, 21:22



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo, ich (5+3) hatte vor paar Tagen Blutungen, Schmierblutungen und ungefährlich, wie es hiess. 2 Tage später leider wieder, aber mir kam es vor, wie Frisch. Dann Ultraschall, alles i.O, Fruchthöhle und Dottersack da. Es sei ganz sicher alres Blut, kein Grund zur Sorge. Fä zückte den Block und wollte mich dennoch für 2 Wochen 100% krank schreiben, ich solle mich mal ausruhen. Ich denke, es liegt völlig am FA, ob und wie lange er krank schreibt. Bin übrigens dennoch auf Arbeit, arbeite sowieso nur 60% und überhaupt keine schwere Arbeit. Zuhause würde ich wahnsinnig werden. In eurer Situation finde ich, die FÄ sollte auf die Frau hören und sie entspannen lassen! Alles Liebe...

von Nora11 am 27.08.2018, 15:00



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