Frage: Igelleistung

Sehr geehrte Herr Bluni, war 2 Mon. vor meiner Schwangerschaft bei einem anderen FA, wo ich die Igelleistung bezahlt habe.Sie hat damals gesagt das ich für ein Jahr für Ultraschall befreit bin. Meine Frage gilt das denn auch für die SS-Ultraschall ? (Habe nähmlich meine 3 U. voll.) Vielen dank, lg stressmama

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 21:52



Antwort auf: Igelleistung

Hallo, dass eine Patientin für eine so genannte IGEL-Leistung ein Jahr im Voraus bezahlt, habe ich noch nie gehört und wenn dem wo wäre, dann sollten Sie wissen, für was Sie unterschrieben haben, ansonsten wird es Ihnen die Arzthelferin sagen können. Die drei Pflichultraschalluntersuchungen sind sicher eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Untersuchungen per Ultraschall ohne Indikation werden dann aber sehr wahrscheinlich nicht im Paketpreis enthalten sein. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 12.12.2008



Antwort auf: Igelleistung

Schau in Deinen Vertrag - da wird`s drinstehen. Wenn Du den FA gewechselt hast hat der neue damit natürlich nichts zu tun. Wofür brauchst Du Wunschultraschall ohne Schwangerschaft? In einer Schwangerschaft sind die notwendigen Untersuchungen auch kostenfrei!

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 21:56



Antwort auf: Igelleistung

Bin in der 33. Woche Schwanger und somit alle 3 Ulltr. voll. Habe keinen Vetrag sondern nur eine Quittung das ich 35 Euro bezahlt habe. Lg stressmama

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 22:18



Antwort auf: Igelleistung

3 Untersuchungen sind ja auch vorgesehen, dann langt das doch, oder?

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 23:40