Frage: Herzklappe (TI)

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, wir waren Ende Juli zur Feindiagnostik (21. SSW), um mögliche Störungen frühzeitig zu erkennen - haben dies freiwillig gemacht, also keine Überweisung von der Frauenärztin gehabt, da es keinen Anlass für eine solche Diagnostik gab. Unser Baby ist normal gewachsen und zeigt keine Merkmale bezgl. Fehlbildungen oder ähnliches. Allerdings gab es leider am Herzen eine Auffälligkeit -> eine milde Trikuspidalklappeninsuffizienz. Die Ärztin sagte uns, dass sich dies vermutlich bis zur 30. SSW von selbst behebt. Trotzdem bin ich jetzt verunsichert. Kann diese TI dem Baby denn jetzt schon schaden? Ich hab sowas gelesen, dass die Lunge beeinträchtigt werden könnte oder dass diese Störung womöglich ein Hinweis auf das Down-Syndrom sein könnte - stimmt das? Was für Folgen kann diese TI haben? Kommt so etwas häufiger vor? Mache mir große Sorgen...

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 15:21



Antwort auf: Herzklappe (TI)

Hallo, 1. sofern es sich um einer entsprechend qualifizierte Untersucherin/Einrichtung handelt (DEGUM II), dann werden Sie sich ganz bestimmt auf die Aussage verlassen können, dass sich solche Klappeninsuffizienzen, wenn sie klein sind, meist folgenlos auswachsen. 2. bitte fragen Sie nicht Dr.Google 3. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 11.08.2009



Antwort auf: Herzklappe (TI)

Hallo Sternchen,wir haben in der 21.SSW die gleiche Diagnose bekommen. Wie ging es denn bei euch aus? VGe

von imat74 am 11.05.2016, 23:10