Frage: Haushaltshilfe

Hallo, hab eine frage ob das mir jemand beantworten kann? Ich habe vor zwei Wochen mein viertes Kind bekommen. Bei der Geburt lief alles gut, nach drei Tagen dürfte ich nach Hause gehen. Ob wohl die Frauenärztin meint in der Gebärmutter sind noch Reste, die gehen von alleine raus. Doch nicht ist raus gekommen in gegenteil nach ca. eine Woche ging mir sehr schlecht Fieber bis 40° C, schüttel frost, Kopf schmerzen und sehr starke Unterleib schmerzen. Ich musste noch mal ins Krankenhaus war da vier Tage bekam Antibiotika, muss die auch weiter nehmen. So weit geht`s mir besser noch schmerzen beim Wasser lassen. Darf nichts schweres heben und soll mich schonen. Habe Haushaltshilfe beantragt für die Zeit im Krankenhaus und für weitere zwei Wochen. Da mein Mann sonst mir nicht helfen kann wegen Arbeitszeiten geht ab 14 Uhr und kommt irgendwann in der Nacht (Ende ist nie bekannt). Kinder müssen zu Schule gefahren werden, Einkaufen, Haushalt... Der keiner schläft sehr schlecht. Jetzt wird mein Antrag aber Abgelehnt da nach Medizinischer Dienst keine Notwendigkeit besteht für Haushaltshilfe. Ob wohl bei und noch weiter 3 Kinder sind und die kleine ist grad ein Jahr alt. Was muss man da machen. Danke

von seika am 10.06.2016, 00:50



Antwort auf: Haushaltshilfe

Hallo, Hier holen Sie sich am besten juristischen Rat bei unserer Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum unter der Adresse http://www.rund-ums-baby.de/recht/ ein. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.06.2016



Antwort auf: Haushaltshilfe

Du solltest Einspruch erheben, umgehend. Du hast sicher eine Bescheinigung vom Arzt oder KH auf der die medizinische Notwendigkeit geschildert wird. Ev. kann Deine Hebamme Dir helfen.

von Andrea6 am 10.06.2016, 09:18



Antwort auf: Haushaltshilfe

Stimme meiner Vorrednerin zu. Widerspruch innerhalb von 14 Tagen einlegen. Unabdingbar ist eine Verordnung (Rezept) vom Arzt (aus dem kkh oder Hausarzt) auf der häusliche Krankenpflege/hauswirtschaftliche Hilfe ausgestellt wird. Ein Diagnose Brief der begründet warum du nicht in der Lage bist sollte zur Untermauerung vorliegen. Die Kassen lehnen das häufig ab, wenn noch ein Partner im Haushalt lebt. Versuche es einfach nochmal. Zur Unterstützung beim Widerspruch kannst du dich an einem Pflegestützpunkt vor Ort wenden-die sind nicht nur für ältere Menschen in solchen Situationen zuständig, sondern können dir auch helfen. Lg

von ÄnnaPopäna am 10.06.2016, 12:56



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