Guten Abend,
folgende Situation; ich bin in der 31. SSW, wir bauen gerade ein Haus, ziehen eine Woche vor ET dort ein. Ich hab noch eine kleine Tochter von zur Ziet 19 Monaten.
Mein Mann hat nach ET nur noch 3 Urlaubstage inkl. dem zusätzlichen Tag wegen Geburt. Alle anderen Tage sind wegen Hausbau weg.
Das ist alles etwas viel auf einmal, aber die Situation ist wie sie ist, wird stressig, aber irgendwann wieder besser;-)
Großeltern gibts nicht im näheren Umkreis und auch sonst alle, die helfen könnten sind berufstätig.
Habe ich die Möglichkeit im Wochenbett eine Haushaltshilfe von der KK zu bekommen?
Danke
von
katzenmama77
am 25.07.2011, 20:44
Antwort auf:
Haushaltshilfe im Wochenbett?
Hallo,
hier bedarf es immer auch der Einschätzung Ihres behandelnden Frauenarztes oder Frauenärztin, denn nur, wenn es aus seiner/ihrer Sicht medizinische Gründe, die es begründen, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen, wäre die Verordnung statthaft.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte während der Schwangerschaft sowie bei und nach Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dabei kann die Entbindung ambulant oder stationär erfolgen. Weiter besteht Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln.
Soweit es wegen der Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist, hat die Versicherte Anspruch auf häusliche Pflege.
Ob dieses in dem genannten Fall auch möglich ist, erfragen Sie am besten bei der Leistungsabteilung ihrer Krankenkasse vor Ort.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 25.07.2011
Antwort auf:
Haushaltshilfe im Wochenbett?
Warum nimmt er denn keine Elternzeit? Ihm stehen doch 2 Monate zu und da muss der Chef auch nichts genehmigen, sondern einfach zur Kentniss nehmen.
Er kann ja auch nur 2 Wochen nehmen oder 4 und den Rest für später aufheben.
von
blauerVogel
am 25.07.2011, 21:11
Antwort auf:
Haushaltshilfe im Wochenbett?
so einfach ist es leider nicht. Mein Mann arbeitet als Servicetechniker im Außendienst und nimmt bereits 4 Wochen vor ET seinen Urlaub, um das Haus fertig zu stellen. Danach noch gleich 2 oder 4 Wochen Elternzeit ranzuhängen wäre organisatorisch nicht möglich, weil ein Kollege dann 6 oder 8 Wochen halb Deutschland abdecken müsste. Elternzeit bekommt mein Mann, das ist keine Frage, nur eben nicht sofort, sondern 2x 4 Wochen im nächsten Jahr.
Leider ist es nicht immer so einfach, wei es im Gesetz steht...
LG und DAnke
von
katzenmama77
am 26.07.2011, 08:21