Hab ich das Recht auf ein Beschäftigungsverbot?

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Hab ich das Recht auf ein Beschäftigungsverbot?

Hallo ich bin in der 20 ssw ich arbeite im Verkauf und bin fix und fertig wegen der Arbeit weil: 1. Ich stehe immer kann mich kaum hinsetzen weil immer Kundschaft da ist und habe deswegen immer starke rückenschmerzen nach der Arbeit 2. Ich bin mehrere Stunden alleine bei der Arbeit wenn es mir nicht gut geht kann mich keiner ablösen 3. Wir haben keine Toilette Also wenn ich alleine bin kann ich den laden nicht verlassen wenn ich aufs Klo muss Mein Frauenarzt meint das es kein Grund für ein beschäftigungsverbot sei und das es die Krankenkasse nicht genehmigen würde. Stimmt das? Was kann ich machen?

von A.Fede am 20.01.2017, 14:00



Antwort auf: Hab ich das Recht auf ein Beschäftigungsverbot?

Hallo, 1. ich bin zwar kein Jurist, für mich hört sich das aber dann danach an, dass sie hier bitte das örtliche Gewerbeaufsichtsamt einschalten und diese eine Arbeitsplatzbegehung vornehmen, um zu klären, ob ihr überhaupt die Voraussetzungen vorliegen, die für die Anstellung einer Schwangeren notwendig sind. Im übrigen ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Arbeitsplatzbeschreibung vorzunehmen, wenn er eine Schwangere beschäftigt bin. 2. für das Beschäftigungsverbot müssen diverse juristische Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört zum Beispiel, dass durch Bedingungen am Arbeitsplatz eine Gefährdung von Mutter und/oder Kind ausgeht und der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dieses finden Sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot umfassend beschrieben. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 21.01.2017



Antwort auf: Hab ich das Recht auf ein Beschäftigungsverbot?

Moin! Da hat dein Frauenarzt völlig richtig gehandelt. Auch wenn es eine unangebrachte Situation für dich darstellt, darf er dir kein Beschäftigungsverbot ausstellen. Allerdings dürfte das dein Chef. Sprich ihn mal drauf an.

von excellence2 am 21.01.2017, 08:04



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