Hallo, ich weiß leider nicht,ob ich hier richtig bin,weiß aber langsam echt nicht weiter. Ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Meine Frauenärztin meinte,sie könne mir keins ausstellen,da es keine Gründe dafür gäbe. Ich arbeite im Verkauf von Textilien und Non-Food. Im Mutterschutzgesetz steht unter § 4: (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet, 3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen. Dieses trifft auf mich zu und daher verstehe ich nicht,dass sie da keine Gründe sieht. Ich kann nach 1 Stunde kaum noch stehen,so belastend ist das und mein Kreislauf macht auch schlapp. Ich hoffe,Sie können mir da weiterhelfen. Vielen Dank,
von machete am 31.10.2011, 22:40