Frage: Gestationsdiabetes

Ich bin in der 21. SSW und bei mir wurde vor 2 Wochen Gestationsdiabetes festgestellt mit Hilfe des Glukosesafttests. Verdacht auf Zucker bestand, da das Baby einen zu großen Bauchumfang hatte. Meine Frage: Da ich jetzt als Risikoschwangere gelte, wie oft werde ich untersucht? Weiterhin nur alle 4 Wochen? Muss ich den Ultraschall selbst zahlen, wenn er jedes mal gemacht wird? Sollte das nicht die Krankenkasse übernehmen? Und muss/sollte ich jetzt nicht im 2 Wochen Takt zum Arzt? Danke für die Antwort!

Mitglied inaktiv - 14.09.2008, 13:20



Antwort auf: Gestationsdiabetes

Hallo, 1. eine Diabetikerin kann heute eine Schwangerschaft in aller Regel "normal" austragen und ein gesundes Kind zur Welt bringen. Es ist aber zu fordern, dass sie sich schon bei der Planung, spätestens sofort nach Feststellung der Schwangerschaft, von einem diabetologisch erfahrenen Internisten und einem mit diabetologischen Problemen vertrauten Gynäkologen gemeinsam betreuen lässt. Wichtigstes Ziel der Prophylaxe und Behandlung ist eine normoglykämische (normale Zuckerwerte) Diabeteseinstellung. Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Blutglukosewerte vor den Mahlzeiten unter 90 mg/dl, eine Stunde nach dem Essen unter 140 mg/dl, zwei Stunden danach unter 120 mg/dl liegen. In der ersten Schwangerschaftshälfte soll das HbA1c im oberen Normbereich, später im unteren Normbereich stoffwechselgesunder Schwangerer liegen (Normbereich mit 4,8 bis 6,0 %). Das Therapiekonzept des Gestationsdiabetes sieh als erste Stufe eine Ernährungsberatung vor. In 90% der Fälle genügt diese Ernährungsumstellung (bei der übrigens kaum eine Patientin Hungergefühl hat), um das Therapieziel zu erreichen. Gleichzeitig sollte eine ausreichende Bewegung der Schwangeren sichergestellt sein. Bereits ein halbstündiger Spaziergang nach dem Essen kann die Blutzuckerwerte deutlich senken. Nur bei Schwangeren, die auch dann noch ein pathologisches Blutzuckertagesprofil (wie oben angegeben) aufweisen, ist zusätzlich eine Insulingabe notwendig. Zur Ernährungsumstellung ist folgendes zu sagen: Empfohlen wird eine Ernährung, die eine für die Bedürfnisse der Schwangerschaft adäquate Kalorienmenge und Zusammensetzung enthält. Der Kalorienbedarf für eine Schwangere im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) beträgt ca. 30 kcal/kg Körpergewicht. Bei Frauen mit einem Body-Mass-Index von größer 27 kg/ Quadratmeter Körperoberfläche am Beginn der Schwangerschaft sollte die Kalorienmenge auf 25 kcal/ kg Körpergewicht reduziert werden. Die Kostverordnung soll von einer ausgebildeten Fachkraft nach Kohlenhydrat-Einheiten (KE) quantifiziert werden. Weiteres besprechen Sie bitte mit den Experten vor Ort. Auf den Internetseiten der Deutschen Diabetes-Klinik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf http://www.diabetes.uni-duesseldorf.de/download/DDFI_Broschuere_Schwangerschaft.pdf können Sie dazu eine sehr informative Broschüre für Betroffene downloaden. 2. die Mutterschaftsvorsorge bei Diabetikerinnen ist während der ganzen Schwangerschaft intensiver als bei stoffwechselgesunden Frauen. Die Zusammenarbeit mit einem Perinatalzentrum, das in der Betreuung diabetischer Schwangerer Erfahrung hat, ist zumindest geboten. Neben dem Frühultraschall zur genauen Berechnung des Schwangerschaftsalters sollte in der 20.-22.SSW eine eingehende Ultraschalluntersuchung zum Ausschluss von Organfehlbildungen durchgeführt werden. Das zunächst vierwöchentliche Intervall von Ultraschalluntersuchungen sollte in der Spätschwangerschaft durch zweiwöchige Intervalle ersetzt werden. Hier sollte neben dem Gewicht des Kindes auch die Fruchtwassermenge beurteilt werden. Ab der 28. SSW wird eine intensivierte fetale Zustandsdiagnostik mit Kontrolle der fetalen Bewegungen, einem CTG (Cardiotokogramm) und eine Doppler-Untersuchung empfohlen. Die Häufigkeit wird am besten individuell festgelegt. Das CTG sollte ab der 32.-33. SSW 2x/Woche und ab der 35. SSW 3x/Woche durchgeführt werden. Bei problemlosem Verlauf ist eine vaginale Entbindung am Termin anzustreben. Ein Austragen über den Termin hinaus sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die letzten Empfehlungen stammen von der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Schwangerschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. 3. die Veranlassung dieser Maßnahmen wird über die Gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet und ist damit für die Schwangere nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 14.09.2008



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